WIENWOCHE ist ein jährlich in ein oder zwei Septemberwochen stattfindendes Kunst- und Kultur-Festival. Entwicklung und Förderung gesellschaftspolitischer und kultureller Handlungsräume für künstlerische, soziokulturelle und zivilgesellschaftliche Akteur_innen – auch im Sinne einer Rückeroberung städtischen öffentlichen Raumes – soll dabei im Zentrum der Aktivitäten stehen. Das Thema der Wienwoche und Calls werden meist so rund um den Jahreswechsel veröffentlicht.
Kabarett
Die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, Abteilung II/10, kann von der EU geförderte Kunst- und Kulturprojekte kofinanzieren.
kültür gemma! ist ein Projekt zur Förderung der Stadtkultur in Wien und von migrantischer Kunst- und Kulturproduktion. Jährlich werden vier Jahres-Arbeitsstipendien (1.300 Euro pro Monat) für konkrete Arbeitsvorhaben migrantischer Kulturproduzent_innen ausgeschrieben.
Teilfinanzierung, Reise- und Aufenthaltskostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte österreichischer Expert_innen, Künstler_innen, und Ensembles sowie für Österreich-Aufenthalte solcher Personen oder Gruppen aus dem Ausland. Für die Entscheidung wird gegebenenfalls ein Beiratsgutachten eingeholt.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich
Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
• den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
• die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern
Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.
Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.
TERMINE laut Ausschreibungen
Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.