Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
• den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
• die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern
Am Programm können sich Institutionen aus allen EU-Mitgliedstaaten beteiligen.
Teilnahmeberechtigt sind auch Beitrittsländer und Bewerberländer der Europäischen Union, sofern sie eine Vereinbarung mit der EU unterzeichnet haben.
Der Europe for Citizens Point Austria informiert allgemein über Europa für Bürgerinnen und Bürger, berät, hilft bei der Antragstellung, bietet Informationsveranstaltungen und Workshops an u. v. a. m.
www.europagestalten.at
Antragstellende und teilnehmende Organisationen können Vereine, andere juristische Personen ohne Erwerbszweck oder öffentliche Einrichtungen sein. Sie alle müssen ihren Sitz in einem EU-Land oder einem anderen am Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger teilnehmenden Land (werden von der EU-Kommission bekanntgegeben) haben.
Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.
Zusätzlich zu den Programmzielen werden jährliche Prioritäten festgelegt. Alle Projekte müssen in Einklang mit den Programmzielen stehen. Projekte, die darüber hinaus auch die jährlichen Programmprioritäten berücksichtigen, werden vorrangig behandelt.
Die Entscheidung über Förderungen wird auf Basis einer Analyse eines Bewertungsausschusses getroffen. Die Bewertungskriterien und deren Gewichtung sind im Projektleitfaden angeführt.
Antragstellungen – auch für Kulturprojekte – sind möglich in zwei Programmbereichen:
Programmbereich 1: europäisches Geschichtsbewusstsein
Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein, die gemeinsame Geschichte und die gemeinsamen Werte sowie für die Ziele der Union.
Gefördert werden Projekte, an denen mehrere Organisationen (z. B. zivilgesellschaftliche Organisationen, Kulturvereine, Forschungseinrichtungen, Überlebendenverbände, Behörden) aus mindestens einem EU-Mitgliedsstaat beteiligt sind (transnationale Projekte haben Vorrang) mit maximal 100.000 Euro.
Programmbereich 2: demokratisches Engagement und Bürger_innenbeteiligung
Förderung der demokratischen Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene.
Dieser Programmbereich umfasst folgende Maßnahmen:
• Städtepartnerschaften
Gefördert werden Projekte von Städten/Gemeinden oder deren Partnerschaftsausschüssen oder anderen Organisationen ohne Erwerbszweck, die lokale Behörden vertreten, aus mindestens zwei förderfähigen Ländern (davon mind. 1 EU-Mitglied) mit maximal 25.000 Euro.
• Netze von Städtepartnerschaften
Gefördert werden Projekte von Städten/Kommunen, Partnerschaftsausschüssen, Netzwerken oder anderen lokalen oder regionalen Verwaltungsebenen, von lokalen Gemeindeverbänden oder anderen Organisationen ohne Erwerbszweck, die lokale Behörden vertreten, aus mindestens vier förderfähigen Ländern (davon mind. 1 EU-Mitglied) mit maximal 150.000 Euro.
• Zivilgesellschaftliche Projekte
Gefördert werden Projekte, an denen mehrere Organisationen ohne Erwerbszweck (z. B. zivilgesellschaftliche Organisationen, Bildungs-, Kultur- oder Forschungseinrichtungen) aus mindestens drei förderfähigen Ländern (davon mind. 1 EU-Mitglied) teilnehmen, mit maximal 150.000 Euro.
Projektträger_innen haben je nach Maßnahme 18 bis 24 Monate Zeit, um die Projekte umzusetzen.
TERMINE 1. März (für alle Bereiche); 1. März und 1. September (Städtepartnerschaften sowie Netzwerke der Städte)