Reg.-Rat Arthur Haidl war Innsbrucker Vizebürgermeister und Landesjugendreferent. In Andenken an ihn stiftet seine Tochter Dr. Roswitha Stiegner seit 2004 diesen Preis, der auf Projekte und Initiativen in den Bereichen Kultur, Jugend, Traditionspflege, Bildung und Geisteswissenschaften abzielt. Der geleistete Beitrag zum Wohl und Ansehen der Stadt Innsbruck steht bei der Vergabe des Arthur-Haidl-Preises im Vordergrund. Der Preis wird ab 2015 alle 2 Jahre mit einer Dotierung von € 10.000,-- vergeben, um die Wertigkeit der Förderung auch weiterhin zu gewährleisten.
Die Einreichungen erfolgen ab dem Jahr 2017 ausschließlich digital über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“
Wer kann sich bewerben?
Um den „Arthur-Haidl-Preis der Stadt Innsbruck“ können sich Einzelpersonen aber auch so genannte „juristische Personen“ bewerben (z.B.: Vereine, Initiativen mit weitreichendem Wirkungskreis, u.ä.).
Einzelpersonen:
33. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Einreichschlusses noch nicht vollendet
EU-StaatsbürgerIn
Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Gemeindegebiet der Stadt Innsbruck ODER seit mindestens 10 Jahren im Gebiet von Tirol (Nord-, Süd- und Osttirol)
Juristische Personen:
Einreichberechtigt ab dem 3. Bestandsjahr (Nachweis durch Vereinsregisterauszug)
Eine Einreichung durch Dritte ist möglich.
Arthur-Haidl-Preis