Gefördert werden Filmprojekte (Dokumentarfilm, Spielfilm, Kurzspielfilm, Experimentalfilm,
Animationsfilm). Die Entscheidung über eine Förderung wird von der Kulturabteilung auf
Basis von Empfehlungen des Filmbeirats gefällt.
Die eingereichten Projekte müssen Wien-Bezug haben.
Nicht gefördert werden: Musikvideos, Auftragsproduktionen, TV-Produktionen, zur kommerziellen
Verwertung bestimmte Filme, reine Dokumentationen anderer künstlerischer Werke,
vorwiegend für andere Kontexte und Distributionsformen als den Filmfestival- und Kinobereich
gedachte Filme, ausschließlich für den Unterrichts-, Informations- und Internetbereich
hergestellte Filme, Drehbucherstellung, vom Filmfonds Wien oder der RTR geförderte Filme,
Filme ohne Wien-Bezug und Filme, welche gegen geltendes Recht der Europäischen Union
oder gegen geltende Gesetze und Verordnungen der Republik Österreich oder des Landes
Wien verstoßen.
Bei Projektförderungen im Bereich Film sind auch Einzelpersonen antragsberechtigt.
TERMINE Anträge können gestellt werden bis: Ende Jänner, Ende Mai und Ende September.
Projektförderung (Film)