Österreich (gesamt)

Investitionsförderung (Bau und Ausstattung)

Teilfinanzierung von Investitionen in Baumaßnahmen und Ausstattung für Kultureinrichtungen der Bereiche Musik und darstellende Kunst sowie Festspielstätten in Österreich, die bereits Förderungen bekommen. Die Entscheidung über eine Förderung wird von der Abteilung II/2 des Bundeskanzleramts in Abstimmung mit regionalen Gebietskörperschaften getroffen.

TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Projektkostenzuschuss für Konzertveranstalter_innen, Orchester und Musikensembles

Teilfinanzierung von künstlerischen Programmen österreichischer Konzertveranstalter_innen,
Orchester und Musikensembles mit überregionaler Bedeutung; keine Einzelkonzerte. Eine
Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine
Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Entscheidung über die
Vergabe des Zuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

Produktions- und Projektkostenzuschuss für Theater und freie Theater- schaffende

Teilfinanzierung von Projekten österreichischer Theater sowie freier Performance- und Theaterschaffender. Im Falle von Koproduktionen wird jene Einrichtung gefördert, die die Produktionsrechte hält. Eine Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Entscheidung über die Vergabe des Zuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

Termine      Anträge können gestellt werden bis:

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