Theater

Investitionsförderung (Bau und Ausstattung)

Teilfinanzierung von Investitionen in Baumaßnahmen und Ausstattung für Kultureinrichtungen der Bereiche Musik und darstellende Kunst sowie Festspielstätten in Österreich, die bereits Förderungen bekommen. Die Entscheidung über eine Förderung wird von der Abteilung II/2 des Bundeskanzleramts in Abstimmung mit regionalen Gebietskörperschaften getroffen.

TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Produktions- und Projektkostenzuschuss für Theater und freie Theater- schaffende

Teilfinanzierung von Projekten österreichischer Theater sowie freier Performance- und Theaterschaffender. Im Falle von Koproduktionen wird jene Einrichtung gefördert, die die Produktionsrechte hält. Eine Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Entscheidung über die Vergabe des Zuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

Termine      Anträge können gestellt werden bis:

Europa für Bürgerinnen und Bürger

Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
•     den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
•     die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern

Kulturvermittlung mit Schulen

Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit  zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.
TERMINE     laut Ausschreibungen

Sonderprojektetopf

Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE     Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
 

EureProjekte

Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.

Kulturforen und Botschaften

Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.

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