Sonderprojektetopf
Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
Die Österreichische Hochschüler_innenschaft fördert Projekte von Studierenden, welche sich mit für die Studierenden relevanten Themen befassen bzw. hauptsächlich von Studierenden getragen werden. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit den zuständigen Personen Kontakt aufzunehmen, damit der Antrag rechtzeitig und korrekt eingebracht und den Mitglieder der jeweiligen Gremien vorgestellt werden kann.