digitale Kunst

Einmaliges Arbeitsstipendium aufgrund von COVID 19

Ab sofort können sich freischaffende Künstler*innen und Wissenschafter*innen mit Hauptwohnsitz in Wien für ein einmaliges Arbeitsstipendium in der Höhe von maximal 3.000 Euro bei der „Stadt Wien Kultur“ bewerben. Damit, schreibt die „Stadt Wien Kultur“, solle in der aktuellen Krisensituation die Möglichkeit geboten werden, der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Bewerbungen sind bis 29. April per E-Mail möglich.

Arthur Zelger-Förderstipendium für junge Kreative

Das Arthur Zelger-Förderstipendium für junge Kreative möchte junge Designerinnen und Designer bei ihren Abschlussarbeiten mit Tirolbezug im Rahmen einschlägiger höherer Ausbildungen (lokal und international) unterstützen und damit zukunftsrelevante Themenstellungen in den Bereichen Grafikdesign, New Media, Illustration, Fotografie sowie Produkt-, Industrie-, und Modedesign fördern. Darüber hinaus soll es junge Kreative ermuntern, sich mit Tirol und dem alpinen Lebensraum auseinanderzusetzen.

SUPERGAU

SUPERGAU ist eine imaginäre Landschaft, eine kulturelle Urlandschaft.
SUPERGAU braucht keine Gebäude, keine Nostalgie und keine Tradition.
SUPERGAU ist eine Landschaft, in der Kunst neu ist und erst einen Platz finden muss, eine Landschaft, in der jeder Betrachter sein kann und niemand Experte.

Kultursubvention 2019

Die Einreichung der Subventionsansuchen zur finanziellen Unterstützung von kulturellen Aktivitäten im Jahre 2019 ist ab sofort bis 31. Dezember 2018 möglich.
Die Landeshauptstadt Klagenfurt unterstützt Kulturprojekte, die in Klagenfurt durchgeführt werden und/oder einen Bezug zu Klagenfurt haben im Ausmaß der zur Verfügung stehenden Mittel. Gefragt sind nachhaltige, innovative Vorhaben, welche zur kulturellen Belebung beitragen und Klagenfurt noch besser als Kulturstadt wahrnehmbar machen.
Die Subventionsanträge werden ausschließlich Online entgegen genommen.

Stipendien

Mit der Vergabe von Stipendien verfolgt das Land Kärnten das Ziel, Künstler/-innen die Möglichkeit einzuräumen, sich für einen längeren Zeitraum verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und in diesem Zeitraum ein innovatives Projekt zu realisieren.

Preise gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes

Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes  (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung alljährlich über Vorschlag einer unabhängigen Jury (Mitglieder des Kärntner Kulturgremiums) an Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Kulturpreis, zwei Würdigungspreise und acht Förderungspreise.

LIVING SPACE GRANT_Projektentwicklungsstipendium für Bildende Künstler*innen

In Kooperation mit der Kunst- und Kulturinitiative periscope und dem Artist-in-Residence-Programm der Stadt Salzburg wird ein einmonatiges Projektentwicklungsstipendium vergeben. Damit verbunden ist eine Präsentations- und Ausstellungsmöglichkeit im
periscope:project:space.
Voraussetzung für den Erhalt ist die Bereitschaft, raumspezifisch und stadtrelevant zu arbeiten. Geboten werden eine Atelierwohnung zur Projektentwicklung, ein Stipendium von 600 Euro sowie eine Einzelpräsentation im periscope:project:space.
Zeitrahmen: November 2019

MediaART Residency & Stipendium

Projektentwicklungsstipendium für Kunstschaffende aus dem Bereich Medienkunst und Experimentelle Medien.
Das Artist-in-Residence-Programm der Stadt Salzburg vergibt in Kooperation mit subnet – Salzburger Plattform für Medienkunst und experimentelle Technologien ein einmonatiges Projektentwicklungsstipendium.
Zeitraum ist der 16. September – 14. Oktober  2019.
Die Atelierwohnung befindet sich im Künstlerhaus Salzburg.
Geboten werden:
# Eine Atelierwohnung zur Projektentwicklung
# Ein Stipendium von 500,- Euro

Preis für künstlerisches Schaffen

Der Preis für künstlerisches Schaffen wurde 1981 ins Leben gerufen und bringt die Wertschätzung der Stadtführung gegenüber den Kunst- und Kulturschaffenden zum Ausdruck. Als Kunstförderpreis existiert die Auszeichnung für KünstlerInnen schon seit 1952. Bis 2014 wurde der Preis alle zwei Jahre alternierend in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik vergeben. Da die zeitliche Spanne zwischen den Preisvergaben jedoch sehr lang war und für Einreichungen Stipendien besser geeignet sind, wurde der Modus im Jahr 2015 überarbeitet.

Österreichischer Grafikwettbewerb

Zugelassen sind Werke aller grafischen Techniken inklusive der neuen Medien: Zeichnung, Aquarell, Druckgrafik, Fotokopie, und digitale Grafik in Form von Prints. Bildträger ist ausschließlich Papier. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Arbeiten auf Trägern wie Stein, Keramik, Glas und ähnlichen Materialien sowie reine Fotografie und skulpturale Arbeiten.

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