Gefördert werden Entwicklung oder Durchführung von innovativen Maßnahmen, besonderen Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger_innen und natürliche Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich sowie juristische Personen (z. B. Vereine) mit Sitz in Österreich.
Natürliche Personen als Antragsteller_innen können Zuwendungen in der Höhe von maximal 1.000 Euro erhalten. Für Organisationen beläuft sich die Summe auf maximal 15.000 Euro.
Bundesministerium für Arbeit‚ Soziales und Konsument_innenschutz
Schwerpunkt: