Als Antragsteller kommen fachliche, das heißt künstlerisch und filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene natürliche und juristische Personen (z.B. Filmproduktionsunternehmen) in Betracht, die gewährleisten, dass nachhaltig Kulturgüter österreichischer Prägung hergestellt werden. Die fachlichen Voraussetzungen des Förderungswerbers sind unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen.
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