Land Oberösterreich

Grundsätzlich haben jede / jeder kulturschaffende Bürgerin / Bürger Oberösterreichs, Gemeinden, private Vereinigungen und Unternehmen, die Möglichkeit, für kulturelle Vorhaben bzw. Projekte Förderungen zu beantragen, so ferne die im folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt und die budgetären Grundlagen gegeben sind.

Schwerpunkt:

Als Antragsteller kommen fachliche, das heißt künstlerisch und filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene natürliche und juristische Personen (z.B. Filmproduktionsunternehmen) in Betracht, die gewährleisten, dass nachhaltig Kulturgüter österreichischer Prägung hergestellt werden. Die fachlichen Voraussetzungen des Förderungswerbers sind unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen.

Schwerpunkt: