Kulturförderung
Die Option für Förderungen von Projekten steht grundsätzlich der oberösterreichischen Bevölkerung mit kulturellem Hintergedanken, Gemeinden, privaten Vereinigungen und Unternehmen zu.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich haben jede / jeder kulturschaffende Bürgerin / Bürger Oberösterreichs, Gemeinden, private Vereinigungen und Unternehmen, die Möglichkeit, für kulturelle Vorhaben bzw. Projekte Förderungen zu beantragen, so ferne die im folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt und die budgetären Grundlagen gegeben sind.
Was wird gefördert?
Gegenwartskunst und Zeitkultur
Volkskultur und Jugendkultur
Kulturelles Erbe und Wissenschaft
Wie wird gefördert?
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist formlos oder mittels Formular an das Institut für Kunst und Volkskultur, 4021 Linz, Promenade 37, zu richten. Bitte um die Beachtung folgender Punkte:
- Möglichst exakte Darstellung des Projektes oder des Jahresprogramms.
- Möglichst exakte Angaben (je nach Projekt- und Informationsstand) über die Kosten und die Finanzierungsvorstellung, d.i. Gegenüberstellung von Kalkulation und Finanzierungsplan.
- Sonstige wichtige Informationen: Verträge, Vereinbarungen, Organisationspläne, etc.
Prüfung durch das Institut für Kunst und Volkskultur. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und des Kulturförderungsgesetzes. Kommt es zu einer Förderungszusage (durch den Landeskulturreferenten), wird eine Förderungserklärung der konkreten Förderungszusage zur Unterschrift beigelegt. Die speziellen und allgemeinen Förderungsbedingungen und Fristen gehen aus diesem "Förderungsvertrag" hervor. Anweisung der Förderung aufgrund der unterzeichneten Förderungserklärung.
Nachweis über widmungsgemäße Verwendung der Förderung gemäß den genannten Bedingungen innerhalb der festgelegten Frist.