Gefördert werden Musikinstitutionen, Einzelprojekte wie Konzertveranstaltungen und Festivals auf hohem künstlerischen Niveau, Projekte mit Ensembles, Orchester und Chören und Kompositionen.
TERMINE Jeweils im April und Oktober – werden noch bekanntgegeben.
Antragsberechtigt sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen (bis zu einer Förderhöhe von maximal 20.000 Euro) mit Sitz beziehungsweise Lebensmittelpunkt in Wien.
Diese Inhalte werden von der IG Kultur Österreich und die Ländervertretungen redaktioniert und aktualisiert.
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Versichert Euch auf jeden Fall nochmal bei den Fördergeber_innen, ob die Informationen aktuell sind.