Gefördert werden Veranstaltungen, die der Vermittlung von Literatur dienen (überwiegend
von noch unbekannten lebenden Autor_innen), sowie die Jahrestätigkeit von literarischen
Vereinigungen, Organisationen und Schriftsteller_innenverbänden mit Sitz in Österreich.
TERMINE Antragstellung spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Antragsberechtigt sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen (bis zu einer Förderhöhe von maximal 20.000 Euro) mit Sitz beziehungsweise Lebensmittelpunkt in Wien.
Diese Inhalte werden von der IG Kultur Österreich und die Ländervertretungen redaktioniert und aktualisiert.
Wenn ihr fehlerhafte Beiträge findet, Einträge fehlen, oder ihr zusätzliche Infos braucht, können sie Euch weiterhelfen.
Versichert Euch auf jeden Fall nochmal bei den Fördergeber_innen, ob die Informationen aktuell sind.