Jugendkultur-Förderung
Ziel ist die Förderung junger Menschen und der Jugendarbeit in Tirol im Rahmen des gesetzlichenAuftrages durch das Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz 1994.Gefördert werden Maßnahmen, die den Leitzielen (siehe Anhang) des Bereiches Jugendentsprechen.Gefördert werden Organisationen, Vereine, ProjektträgerInnen, Initiativen, Gruppen oderEinzelpersonen.Gefördert werden Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten, die den Leitzielen des Bereiches Jugend entsprechen:
• Ausbau und Einrichtung von Jugendräumen
• Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten von und mit Jugendlichen (laufender Betrieb, jahresdurchgängig, keine einmaligen Aktionen)
• Aus- und Weiterbildung von JugendleiterInnen und Jugendlichen, die sich in der Jugendarbeit engagieren wollen
• Interkulturelle Jugendarbeit, Jugendaustausch, Jugendmobilität, sprach- und fachorientierte Exkursionen (schulisch/außerschulisch)
• Anschaffung von Geräten, Materialien, Behelfen für die Jugendarbeit
• Medienarbeit (z.B. Zeitungen/Video etc.)
• musische Jugendarbeit (Theater, Spiel, Musik, Bildnerisches Gestalten, etc.)
• Ferienaktionen, Ferienlager
• Spielpädagogische Initiativen
• Jugendschutzanliegen, Politische Bildung
• andere zu einer persönlichen Entwicklung der Jugend beitragende Vorhaben
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/jugend/foerderungen/