Kunst- und Kulturförderung
Basierend auf dem Vorarlberger Kulturförderungsgesetz können Kultureinrichtungen und -verantstalter, Verbände, Vereine und Einzelpersonen für Jahresbeiträge und Einzelprojekte um Förderung bei der Vorarlberger Landesregierung / Abteilung Kultur ansuchen.
Die im Gesetz erklärten Ziele der Förderung sind die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für das kulturelle Leben im Sinne seiner Vielfalt in den regionalen und überregionalen Zusammenhängen. Inhaltliche Schwerpunkte sind Gegenwartskunst sowie Erschließung des kulturellen Erbes. Günstige Rahmenbedingungen sind insbesondere auch für die Teilhabe am kulturellen Geschehen
sowie für die öffentliche Auseinandersetzung mit Kunst und Wissenschaft anzustreben.
Die Abteilung Kultur ist die Anlauf- und Koordinationsstelle für alle Förderungsbereiche des Landes im Bereich Kunst und Heimatpflege. Die Förderungspraxis stützt sich auf das Vorarlberger Kulturgesetz, verschiedene Richtlinien und die Arbeit der von der Regierung eingesetzten Kunstkommissionen. Die entsprechenden Bewerbungsfristen der Schwerpunkt-Bereiche können online oder über den Kontakt der Kulturabteilung abgefragt werden.