Publizistikförderung der Kommunikationsbehörde KommAustria
Gefördert werden periodische Druckschriften (Zeitschriften), die mindestens viermal und höchstens vierzigmal pro Jahr erscheinen, sich überwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen Themen befassen, die mindestens zur Hälfte zum Verkauf angeboten werden (max. 50 % der Auflage darf gratis abgegeben werden), in Österreich herausgegeben und gedruckt werden, nicht nur von lokalem Interesse sind, in mehr als einem Bundesland verbreitet sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens ein Jahr erscheinen und die nicht zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat aufrufen, nicht Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik befürworten und nicht wiederholt zur allgemeinen Missachtung der Rechtsordnung auf einem bestimmten Rechtsgebiet auffordern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Zeitschriften, die bereits von einer Gebietskörperschaft eine andere Förderung erhalten.
Eine Mindestauflage ist nicht festgelegt. Allerdings erfüllen Zeitschriften mit einer sehr niedrigen Auflage laut Auskunft der für die Verteilung der Publizistikförderung zuständigen Kommunikationsbehörde KommAustria meist andere Förderungsvoraussetzungen nicht und werden deshalb abgelehnt. Als Richtwert im Rahmen der Vorbegutachtung gelte eine Mindestauflage von 250 bis 300 Exemplaren pro Ausgabe.
Die Entscheidung wird von der KommAustria unter Bedachtnahme auf den Vorschlag des
Publizistikförderungsbeirats getroffen.
TERMINE Ansuchen können innerhalb der ersten drei Monate jedes Jahres bei der
KommAustria eingebracht werden.