Auslandsstipendium für Tänzer_innen und Choreograf_innen
Teilfinanzierung einer Weiterbildung im Ausland für Tänzer_innen und Choreograf_innen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN Antragstellung mindestens 3 Monate vor Beginn der Weiterbildung