Das Kulturreferat der Burgenländischen Landesregierung schreibt 2017 einen Förderpreis für Bildende Kunst in den Sparten Fotografie und Neue Medien zum Thema „Burgenlands Aufbruch in die Moderne II“ aus.
2017 wird der kulturpolitische Schwerpunkt auf die Gegenwartskunst im Burgenland gelegt. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll der Versuch unternommen werden, eine Standortbestimmung der burgenländischen Kunstszene zu machen.
Es ist vorgesehen, mit einer Auswahl aus den eingereichten Wettbewerbsbeiträgen die erste Jahresausstellung 2018 zu präsentieren.
Teilnahmebedingungen Fotografie:
Die Teilnahme ist mit maximal drei Einzelwerken bzw. einer dreiteiligen Serie möglich. Die Arbeiten müssen aus den Entstehungsjahren 2016 oder 2017 stammen, dürfen eine Größe von je 100 x 150 cm nicht überschreiten und müssen in „ausstellungsfertiger“ Form (Rahmung, Hängevorrichtung etc.) abgegeben werden.
Teilnahmebedingungen Medienprojekte:
Die Teilnahme ist mit maximal drei Medienprojekten möglich. Diese sind auf digitalem Datenträger und mit einer genauen Projektbeschreibung abzugeben und müssen aus den Jahren 2016 oder 2017 stammen. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die im Burgenland geboren sind und/oder ihren ständigen Wohnsitz bzw. das Zentrum ihrer Lebensinteressen im Burgenland haben.
Preis:
Die Höhe des Förderpreises beträgt Euro 3.500.
Die Einreichung im Bereich Fotografie erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
Im ersten Durchgang sind die Fotos in digitaler Form mit max. 5 MB sowie ein Anmeldeformular einzureichen.
Dieses können Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier downloaden oder über das Kulturreferat erhalten. Beides schicken sie bitte per Mail an post.a7-kultur@bgld.gv.at, oder als CD auf dem Postweg bis spätestens 1. Oktober 2017 (Einreichfrist!) an:
Marion Nasztl
Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Im zweiten Durchgang wählt die Wettbewerbsjury anhand dieser Unterlagen KandidatInnen aus, die dann eingeladen werden, ihre Fotos im Original in den Projektraum Burgenland zu bringen. Aus diesen wird der Preisträger bzw. die Preisträgerin ermittelt. Alle Kunstwerke, die in den zweiten Durchgang gelangen, werden in der ersten Jahresausstellung 2018 präsentiert.
Einreichung im Bereich Medienkunst:
Für Medienprojekte ist die technische und räumliche Realisierbarkeit im Projektraum der Landesgalerie Voraussetzung für die Zuerkennung des Preises. Die Einreichunterlagen (digitaler Datenträger und genaue Projektbeschreibung) werden von einer Expertenjury beurteilt.
Es werden nur jene Bewerbungen zum Wettbewerb zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht wurden. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Info:
Marion Nasztl
Telefon: 057/ 600 – 2347
E-Mail: post.a7-kultur@bgld.gv.at
Förderpreis für bildende Kunst 2017