Förderungen durch Fakultätsvertretungen und Studienvertretungen
Auch Förderungen durch Fakultätsvertretungen und Studienvertretungen sind möglich. Weitere Informationen gibt es direkt bei diesen.
Auch Förderungen durch Fakultätsvertretungen und Studienvertretungen sind möglich. Weitere Informationen gibt es direkt bei diesen.
Die ÖH-Bundesvertretung sowie einige Hochschulvertretungen fördern studierendenbezogene Projekte. Antragsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft der antragstellenden Person(en) bei der jeweiligen ÖH, also an der jeweiligen Uni, FH, PH oder Privatuni zu studieren.
Gefördert werden kulturelle, sportliche oder andere Aktivitäten, die von gewählten Heimvertreter_innen von Studierendenwohnheimen organisiert werden und der Bewusstseinsbildung über den gesellschaftlichen Wert von Studierendenwohnheimen dienen sowie einen antirassistischen oder antisexistischen Anspruch haben, mit jährlich bis zu 5.000 Euro. Das Projekt muss vom zuständigen Heimvertreter_innengremium beschlossen und das Ansuchen von dem/der Vorsitzenden der Heimvertretung unterschrieben sein. Die Entscheidung wird von einem Gremium der ÖH getroffen.
Die ÖH Uni Wien fördert wissenschaftliche Auseinandersetzung mit feministischen/queeren Themen. Um Förderung ansuchen können Nachwuchswissenschafter*innen (Studierende), die queere/feministische wissenschaftliche Arbeiten verfassen oder queere/feministische wissenschaftliche Projekte durchführen. Die ÖH Uni Wien unterstützt darüber hinaus die Publikation der geförderten Arbeiten.
Die nächste Antragsfrist ist am 17. März 2019 // Next deadline is March 17th, 2019
Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
Gefördert werden Entwicklung oder Durchführung von innovativen Maßnahmen, besonderen Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger_innen und natürliche Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich sowie juristische Personen (z. B. Vereine) mit Sitz in Österreich.
Natürliche Personen als Antragsteller_innen können Zuwendungen in der Höhe von maximal 1.000 Euro erhalten. Für Organisationen beläuft sich die Summe auf maximal 15.000 Euro.
Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.
Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.
In Kooperation mit mica – music austria soll das österreichische Musikschaffen als lebendig, modern und kulturell vielfältig präsentiert werden. Für jeweils zwei Jahre werden von einer Fachjury junge österreichische Musiker_innen und Ensembles ausgewählt, die bei Auftritten im Ausland vermehrte Unterstützung erhalten.
TERMINE laut Ausschreibung alle zwei Jahre
Gefördert werden Auslandsgastspiele künstlerischer Produktionen von in Österreich arbeitenden Choreograf_innen und Performer_innen (in Zusammenarbeit mit Tanzquartier Wien, BMEIA und BKA.Kunst). Antragsberechtigt sind Veranstalter_innen mit Sitz in Europa, ausgenommen Österreich. Die Entscheidung wird von einer Jury getroffen.
TERMINE Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Spieltermin per E-Mail bei INTPA eintreffen.