Film

Kinoförderung

Gefördert werden Kinobetriebe in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Rahmen der Kinoreferenzförderung (Zuschüsse bis zu 12.000 Euro pro Jahr für Kinos, die in mind. 40 % ihrer Vorführungen des Vorjahres österreichische und andere europäische Filme spielten) und der Förderung kinokultureller Projekte (Unterstützung von Aktionen, Kinos als Orte kulturellen Erlebens in Wien zu verankern). Über die Vergabe von Förderungen entscheidet die Geschäftsführung des Filmfonds Wien. Im Bereich der Förderung kinokultureller Projekte lässt sich diese von einem Fachgremium beraten.

Strukturförderung

Gefördert werden Maßnahmen, welche in besonderer Weise zur Stärkung des Film- und Medienstandorts Wien und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen, in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung des Filmfonds Wien, wobei sich dieser dabei durch Fachleute beraten lassen kann.

Kinostartförderung

Gefördert wird die Verwertung eines in der Herstellung geförderten Films hinsichtlich ihrer Auswertung im Kino in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 40.000 Euro sowie mit erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50.000 Euro, wenn ein Eigenanteil in mindestens derselben Höhe eingebracht wird. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung des Filmfonds Wien.

Sonstige Verwertungsmaßnahmen

Gefördert werden Maßnahmen zur Präsentation eines in der Herstellung geförderten Films im In- und Ausland, insbesondere seine Teilnahme an internationalen Messen, Festivals und Wettbewerben, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 20.000 Euro. Über die Förderung entscheidet der Filmfonds Wien.

Erfolgsabhängige Filmförderung (Referenzmittel)

Der Filmfonds Wien belohnt die erfolgreiche Verwertung von ihm geförderter Filme mit so genannten Referenzmitteln: Wer den erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss nach Abdeckung des Eigenanteils teilweise oder zur Gänze zurückzahlt, erhält für ein Folgeprojekt einen erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss in vierfacher Höhe der tatsächlich erfolgten Rückzahlung. Über die Förderung entscheidet der Filmfonds Wien.

Herstellung von Kinofilmen

Gefördert wird die Produktion eines Films (mind. 70 Minuten, Kinderfilme mind. 59 Minuten) mit einer Herstellungsförderung in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 700.000 Euro. Über die Förderwürdigkeit entscheidet eine unabhängige Jury nach Feststellung der Förderfähigkeit durch die Geschäftsführung des Filmfonds Wien.

Projektentwicklungsförderung (Filmfonds Wien)

Gefördert wird die Entwicklung eines geplanten Kino- oder Fernsehprojekts einschließlich produktionsvorbereitender Maßnahmen mit einer Projektentwicklungsförderung in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 75.000 Euro. Über die Förderwürdigkeit entscheidet eine unabhängige Jury nach Feststellung der Förderfähigkeit durch die Geschäftsführung des Filmfonds Wien.

Shift

SHIFT ist ein Programm zur Förderung innovativer Kunst. Gefördert werden Projekte, die an dezentralen Orten künstlerische und kulturelle Impulse setzen und zumindest eine der in der Ausschreibung angeführten Zielsetzungen erfüllen. Die Umsetzung der Projekte muss im Zeitraum Jänner 2019 bis Juni 2020 erfolgen.

Projektförderung (Stadtteilkultur und Interkulturalität)

Gefördert werden Kulturprojekte in allen Stadtteilen, Kunst- und Kulturprojekte in interkulturellem sowie in internationalem Kontext wie Konzerte, Performances, Ausstellungen, kulturelle Feste und andere Veranstaltungen.
 
TERMINE Ansuchen sind jeweils bis zu den Einreichterminen Ende Feber und Mitte August möglich.
Ansuchen für Jahresförderungen sind bis 31. März zu stellen.

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