Kinoförderung
Gefördert werden Kinobetriebe in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Rahmen der Kinoreferenzförderung (Zuschüsse bis zu 12.000 Euro pro Jahr für Kinos, die in mind. 40 % ihrer Vorführungen des Vorjahres österreichische und andere europäische Filme spielten) und der Förderung kinokultureller Projekte (Unterstützung von Aktionen, Kinos als Orte kulturellen Erlebens in Wien zu verankern). Über die Vergabe von Förderungen entscheidet die Geschäftsführung des Filmfonds Wien. Im Bereich der Förderung kinokultureller Projekte lässt sich diese von einem Fachgremium beraten.