SKE-Fonds der Austro-Mechana
Aus dem SKE-Fonds der Austro-Mechana werden zeitgenössische (lebende) Komponist_innen, gefördert, die über die Austro-Mechana Tantiemen beziehen – durch direkte und indirekte Förderungen …
Aus dem SKE-Fonds der Austro-Mechana werden zeitgenössische (lebende) Komponist_innen, gefördert, die über die Austro-Mechana Tantiemen beziehen – durch direkte und indirekte Förderungen …
Förderung von
• Veranstaltungen und Ensembles, die überwiegend zeitgenössische österreichische Musik aller Sparten von lebenden AKM-Mitgliedern präsentieren
• Wettbewerbe im Bereich Musik oder Musik/Wort
• Präsentation österreichischer Musik bei nationalen und internationalen Musikmessen, Musikkongressen, Tagungen etc.
• Verbände, Organisationen und sonstige Musikinstitutionen
Die Vermarktung in Österreich produzierender Künstler_innen und ihres Repertoires wird unterstützt durch Präsentationen und andere Maßnahmen unter der Marke „Austrian Music Export“ (in Kooperation mit mica). Darunter unter anderem die Showcaseförderung:
Förderung von Live-Auftritten im Ausland im Rahmen von strategischen Showcase-Veranstaltungen mit max. 1.000 Euro pro Auftritt und maximal 10.000 pro Jahr.
Gefördert werden Österreich-Tourneen von Künstler_innen und Bands, die bereits Produktionsförderung bekommen, mit maximal 1.000 Euro pro Konzert und maximal 10.000 Euro pro Tournee. Die Entscheidung wird durch eine Jury getroffen.
TERMINE Einreichtermine werden in Calls bekanntgegeben.
Gefördert werden professionelle Musikproduktionen auf Tonträgern oder sonstigen audiovisuellen Medien oder Verwertung in neuen Medien mit Albumcharakter (keine Singles) mit max. 50 % der Produktionskosten, max. 50.000 Euro. Die Entscheidung wird durch eine Jury getroffen.
Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.
Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.
In Kooperation mit mica – music austria soll das österreichische Musikschaffen als lebendig, modern und kulturell vielfältig präsentiert werden. Für jeweils zwei Jahre werden von einer Fachjury junge österreichische Musiker_innen und Ensembles ausgewählt, die bei Auftritten im Ausland vermehrte Unterstützung erhalten.
TERMINE laut Ausschreibung alle zwei Jahre
Gefördert werden innovative kulturelle oder wissenschaftliche Projekte im In- und Ausland mit kulturpolitischem Inhalt sowie zur Verankerung außenpolitischer und auslandskulturpo- litischer Zielsetzungen in der breiteren öffentlichen Wahrnehmung. Die Antragstellung erfolgt 59formlos mit detaillierter Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich