ohne Schwerpunkt

Sonderprojektetopf

Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE     Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
 

Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

Gefördert werden Entwicklung oder Durchführung von innovativen Maßnahmen, besonderen Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger_innen und natürliche Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich sowie juristische Personen (z. B. Vereine) mit Sitz in Österreich.
Natürliche Personen als Antragsteller_innen können Zuwendungen in der Höhe von maximal 1.000 Euro erhalten. Für Organisationen beläuft sich die Summe auf maximal 15.000 Euro.

EureProjekte

Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.

Kulturforen und Botschaften

Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.

Förderungen der Kultursektion des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA)

Gefördert werden innovative kulturelle oder wissenschaftliche Projekte im In- und Ausland mit kulturpolitischem Inhalt sowie zur Verankerung außenpolitischer und auslandskulturpo- litischer Zielsetzungen in der breiteren öffentlichen Wahrnehmung. Die Antragstellung erfolgt 59formlos mit detaillierter Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich

Shift

SHIFT ist ein Programm zur Förderung innovativer Kunst. Gefördert werden Projekte, die an dezentralen Orten künstlerische und kulturelle Impulse setzen und zumindest eine der in der Ausschreibung angeführten Zielsetzungen erfüllen. Die Umsetzung der Projekte muss im Zeitraum Jänner 2019 bis Juni 2020 erfolgen.

Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten

Kulturelle oder künstlerische Veranstaltungen mit lokalem, im Bezirksinteresse liegendem Bezug (Ausstellungen, Konzerte, Liederabende, Lesungen, Grätzelfeste …) können von der Bezirksvorstehung des jeweiligen Bezirks gefördert werden. Die Entscheidung trifft die_der Bezirksvorsteher_in. Gibt es im Bezirk eine Kulturkommission, können deren Empfehlungen berücksichtigt werden.
Die Antragstellung ist online auf wien.at oder persönlich bzw. postalisch mit ausgedrucktem Antragsformular „Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten – Antrag“ möglich.

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