Performance
Reise-, Aufenthalts- und Tourneekostenzuschuss (bilateraler Künstler_innenaustausch)
Teilfinanzierung, Reise- und Aufenthaltskostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte österreichischer Expert_innen, Künstler_innen, und Ensembles sowie für Österreich-Aufenthalte solcher Personen oder Gruppen aus dem Ausland. Für die Entscheidung wird gegebenenfalls ein Beiratsgutachten eingeholt.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich
Startstipendium für Musik und darstellende Kunst
Jährlich bis zu 35 Stipendien (7.800 Euro) für junge Künstler_innen (unter 35) aus den Bereichen Musik und darstellende Kunst zur Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN Antragstellung laut Ausschreibung
Produktions- und Projektkostenzuschuss für Theater und freie Theater- schaffende
Teilfinanzierung von Projekten österreichischer Theater sowie freier Performance- und Theaterschaffender. Im Falle von Koproduktionen wird jene Einrichtung gefördert, die die Produktionsrechte hält. Eine Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Entscheidung über die Vergabe des Zuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
Termine Anträge können gestellt werden bis:
Europa für Bürgerinnen und Bürger
Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
• den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
• die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern
Creative-Europe-Kooperationsprojekte
Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.
Kulturvermittlung mit Schulen
Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.
TERMINE laut Ausschreibungen
Sonderprojektetopf
Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
EureProjekte
Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.
Kulturforen und Botschaften
Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.