Europäische und internationale Kulturpolitik
Die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, Abteilung II/10, kann von der EU geförderte Kunst- und Kulturprojekte kofinanzieren.
Die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, Abteilung II/10, kann von der EU geförderte Kunst- und Kulturprojekte kofinanzieren.
Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
• den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
• die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern
Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.
Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.
TERMINE laut Ausschreibungen
Auch Förderungen durch Fakultätsvertretungen und Studienvertretungen sind möglich. Weitere Informationen gibt es direkt bei diesen.
Die ÖH-Bundesvertretung sowie einige Hochschulvertretungen fördern studierendenbezogene Projekte. Antragsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft der antragstellenden Person(en) bei der jeweiligen ÖH, also an der jeweiligen Uni, FH, PH oder Privatuni zu studieren.
Die ÖH Uni Wien fördert wissenschaftliche Auseinandersetzung mit feministischen/queeren Themen. Um Förderung ansuchen können Nachwuchswissenschafter*innen (Studierende), die queere/feministische wissenschaftliche Arbeiten verfassen oder queere/feministische wissenschaftliche Projekte durchführen. Die ÖH Uni Wien unterstützt darüber hinaus die Publikation der geförderten Arbeiten.
Die nächste Antragsfrist ist am 17. März 2019 // Next deadline is March 17th, 2019
Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.
Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.