Wissenschaft

Förderungen der Kultursektion des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA)

Gefördert werden innovative kulturelle oder wissenschaftliche Projekte im In- und Ausland mit kulturpolitischem Inhalt sowie zur Verankerung außenpolitischer und auslandskulturpo- litischer Zielsetzungen in der breiteren öffentlichen Wahrnehmung. Die Antragstellung erfolgt 59formlos mit detaillierter Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich

Shift

SHIFT ist ein Programm zur Förderung innovativer Kunst. Gefördert werden Projekte, die an dezentralen Orten künstlerische und kulturelle Impulse setzen und zumindest eine der in der Ausschreibung angeführten Zielsetzungen erfüllen. Die Umsetzung der Projekte muss im Zeitraum Jänner 2019 bis Juni 2020 erfolgen.

Stipendien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

In Wien wohnende junge Wissenschaftler_innen mit akademischem Abschluss (mind. Bachelor/Bakkalaureus/Bakkalaurea; Höchstalter 45 Jahre – Ausnahmen wegen Kindererziehungszeiten sind möglich) können Stipendien für wissenschaftliche Studien und Forschungsarbeiten beantragen. Dazu sind die Vorlage eines Forschungskonzepts und eine Vorsprache im Wissenschafts- und Forschungsförderungsreferat erforderlich.

Projektförderung (Wissenschaft und Forschung)

Gefördert werden innovative gesellschaftlich sowie wissenschaftlich relevante und gutbegründete Projekte (Forschungsvorhaben, wissenschaftliche Tagungen, Workshops und Ausstellungen …).
Kriterien bei der Entscheidung sind: aktuelles wissenschaftliches Vorhaben, wissenschaftliche Qualifikation, Förderungswerber_innen am aktuellen Stand der Fachentwicklung, Bezug zu aktuellen Wiener Problemen oder Wiener Forschungsfragen.

Projektförderung (Stadtteilkultur und Interkulturalität)

Gefördert werden Kulturprojekte in allen Stadtteilen, Kunst- und Kulturprojekte in interkulturellem sowie in internationalem Kontext wie Konzerte, Performances, Ausstellungen, kulturelle Feste und andere Veranstaltungen.
 
TERMINE Ansuchen sind jeweils bis zu den Einreichterminen Ende Feber und Mitte August möglich.
Ansuchen für Jahresförderungen sind bis 31. März zu stellen.

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