Österreich (gesamt)

Teilfinanzierung der Jahrestätigkeit, von literarischen Programmen und Veranstaltungen in den Bereichen Literatur, Kinder- und Jugendliteratur sowie Übersetzung. Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMINE     Antragstellung für Zuschüsse für Jahrestätigkeit und Jahresprogramme: 4. Quartal
des Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres. Antragstellung für Projekte jederzeit möglich

Schwerpunkt:

Gemeinsam mit dem ORF-III-Projekt Artist in Residence werden neue Filmformate in neuen Medien mit 6.000 Euro von der Kunst- und Kultursektion und weiteren 6.000 von ORF III gefördert. Die Entscheidung wird auf Basis einer Juryentscheidung getroffen.

Schwerpunkt:

Jährlich 5 Stipendien (6.600 Euro) zur Förderung des Schaffens junger Künstler_innen sowie zur Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene. Die Entscheidung wird auf Basis einer Juryentscheidung gefällt.

TERMINE     Antragstellung jährlich laut Ausschreibung

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung der Reisekosten für die Teilnahme an ausgewählten Filmfestivals.

TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich
 

Schwerpunkt:

Förderung der Verbreitung von Filmen mit maximal 15.000 Euro für Langfilme. Bei Vorliegen innovativer Onlineverbreitungsmaßnahmen ist eine Erhöhung auf 20.000 Euro möglich. Maximal 1.000 Euro für Kosten von Websites, maximal 300 Euro Kostenzuschuss für Ansichtskopien (DVD).

TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung der Teilnahme an ausgewählten internationalen Filmfestivals mit maximal 15.000 Euro bei Langfilmen.
TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung der Herstellung von Filmen mit bis zu 70.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 100.000 Euro für Produktionsfirmen bei Langfilmen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des Filmbeirats getroffen.
TERMINE    
Anträge können gestellt werden bis: 31. Jänner, 31. Mai, 30. September, jeweils 17 Uhr bzw., wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, dann am letzten Werktag, außer Samstag, davor, um 17 Uhr. Die Anträge müssen bis zu diesem Zeitpunkt in der Abteilung aufliegen.

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung der Projektentwicklung von Avantgarde-, Experimental- und Animationsfilmen mit maximal 3.300 Euro bzw. 12.000 Euro für Dokumentarfilme. Die Gesamtentwicklungskosten dürfen 40.000 Euro nicht übersteigen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des Filmbeirats getroffen.

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung der Erstellung von Drehbüchern für abendfüllende Spielfilme (ab 70 Minuten) mit maximal 7.000 Euro für einen 90-Minuten-Film. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des Filmbeirats getroffen.
TERMINE     Anträge können gestellt werden bis: 31. Jänner, 31. Mai, 30. September, jeweils 17 Uhr bzw., wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, dann am letzten Werktag, außer Samstag, davor, um 17 Uhr. Die Anträge müssen bis zu diesem Zeitpunkt in der Abteilung aufliegen.

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von österreichischen Filmfestivals. Die Anträge werden in Beiratssitzungen behandelt. Als Basis für Förderentscheidungen dienen ein Kriterienpapier und eine einheitliche Kalkulationsvorlage.
TERMINE: Seit Herbst 2016 gibt es zwei fixe Einreichtermine pro Jahr – diese werden auf http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8035/default.aspx bekanntgegeben.

Schwerpunkt:

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