Österreich (gesamt)

Auszeichnung besonders hervorragender Leistungen im Bereich künstlerische Fotografie mit 25.000 Euro. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
 
Keine Bewerbung möglich

Schwerpunkt:

Auszeichnung besonders hervorragender Leistungen im Bereich bildende Kunst oder Architektur mit 30.000 Euro. Die Entscheidung wird vom österreichischen Kunstsenat getroffen.
Keine Bewerbung möglich

Teilfinanzierung von Bundesverbänden im Bereich Volkskultur sowie von innovativen, auf Nachhaltigkeit abzielenden Projekten von gesamtösterreichischer Bedeutung im Bereich Volkskultur.
TERMINE     15. Oktober für das Folgejahr

Auszeichnung herausragender, innovativer Kunst- und Kulturprojekte mit 10.000 Euro. Die Entscheidung wird auf Basis von Vorschlägen einer Jury getroffen.
TERMINE     laut Ausschreibung

Auszeichnung langjähriger, herausragender Kulturarbeit mit 15.000 Euro. Die Entscheidung wird auf Basis von Vorschlägen zuständiger Beiräte getroffen.
Keine Bewerbung möglich.

Auszeichnungen für besondere Leistungen. Die Entscheidung wird auf Basis von Vorschlägen zuständiger Beiräte und einer Jury getroffen.
Keine Bewerbungen möglich.

Jährlich 5 Stipendien in der Höhe von 1.300 Euro monatlich für maximal 6 Monate für die Weiterbildung junger Kulturmanager_innen in einem österreichischen Kulturzentrum. Die Entscheidung wird auf Basis eines Juryvorschlags gefällt.
TERMINE     laut Ausschreibung
Informationen 2020:

Jährlich 5 Stipendien zu maximal 2.000 Euro monatlich für maximal 6 Monate für die Weiterbildung von Kulturmanager_innen in ausländischen Kulturzentren. Die Entscheidung wird auf Basis eines Juryvorschlags gefällt.
Infos:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/kunst-und-kultur/kulturinitiativen-museen-volkskultur/foerderungen/stipendien-im-bereich-kulturinitiativen.html

Unterstützung von Kulturinitiativen im Bereich infrastruktuelle Maßnahmen (Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und von beweglichen Investitionsgütern).
Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt. Einreichen dürfen Kulturinitiativen, die von der Abteilung II/7 (B Kulturinitiativen, Volkskultur) für das Jahresprogramm gefördert werden.
TERMIN     31. August

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