Österreich (gesamt)

Teilfinanzierung der Fortbildung von Kunstschaffenden in den Bereichen Musik und darstellende Kunst.
Die Entscheidung über die Vergabe eines Fortbildungskostenzuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     mindestens 3 Monate vor Fortbildungsbeginn

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Investitionen in Baumaßnahmen und Ausstattung für Kultureinrichtungen der Bereiche Musik und darstellende Kunst sowie Festspielstätten in Österreich, die bereits Förderungen bekommen. Die Entscheidung über eine Förderung wird von der Abteilung II/2 des Bundeskanzleramts in Abstimmung mit regionalen Gebietskörperschaften getroffen.

TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich. Die Entscheidung über eine Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     31. Jänner

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von künstlerischen Programmen österreichischer Konzertveranstalter_innen,
Orchester und Musikensembles mit überregionaler Bedeutung; keine Einzelkonzerte. Eine
Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine
Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Entscheidung über die
Vergabe des Zuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Projekten österreichischer Theater sowie freier Performance- und Theaterschaffender. Im Falle von Koproduktionen wird jene Einrichtung gefördert, die die Produktionsrechte hält. Eine Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Entscheidung über die Vergabe des Zuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

Termine      Anträge können gestellt werden bis:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms österreichischer Konzertveranstalter_innen.
Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN     15. Oktober für das Folgejahr

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms österreichischer Orchester und Musikensembles. Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN     15. November für das Folgejahr

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms österreichischer Bühnen und freier Theaterschaffender mit kontinuierlichem Spielbetrieb mit mindestens vier Neuproduktionen im Jahr. Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN     31. Oktober für das Folgejahr

Schwerpunkt:

Förderung der Teilnahme kommerzieller österreichischer Galerien an Auslandskunstmessen.
Termin      laut Ausschreibung

Förderung des Ankaufs von Werken bildender Künstler_innen durch ausgewählte österreichische Bundes- bzw. Landesmuseen.
TERMIN      Keine Bewerbung möglich

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