Gefördert werden:
• Strukturen, die entweder übergeordneten strukturellen Zielen der Film- und Musikwirtschaft dienen oder eine Multiplikatorwirkung zu Gunsten der Film- und Musikwirtschaft oder der in diesen Bereichen Tätigen mit sich bringen
• Festivals, Messen oder ähnliche Veranstaltungen in Österreich, die der Darstellung österreichischen Film- oder Musikschaffens dienen (Hauptaugenmerk auf aktuelle Produktionen)
Österreich (gesamt)
Gefördert werden:
• Lebenskostenzuschüsse für in Bedrängnis geratene Mitglieder
• Alterszuschüsse für Genossenschafter_innen
• Unterstützung für rechtliche und steuerliche Beratung für Mitglieder
• Festivals, Veranstaltungen und kulturelle Sonderprojekte
• Aus- und Weiterbildung
• Berufsverbände der Filmschaffenden und andere filmbezogener Organisationen
Unterstützungsleistungen an Autor_innen und allgemeine Maßnahmen, die der Förderung der künstlerischen Kreativität in Österreich dienen:
• einmalige Unterstützungsleistungen für in Bedrängnis geratene Bezugsberechtigte und deren Rechtsnachfolger_innen
• Alterspension ehrenhalber (für besondere Verdienste um die Literar-Mechana)
• Alterspension für Verleger_innen
• Zuschüsse zur Krankenversicherung
• Zuschüsse zum Pflegegeldbezug
• sonstige einmalige Unterstützungen
• Wohnungen
• Fortbildung, Ausbildung, Nachwuchsförderung (Jubiläumsfondsstipendien, Dramatiker_innenstipendien, Drehbuchstipendien)
• allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Bezugsberechtigten
• Förderung von juristischer Literatur auf dem Gebiet des Urheberrechts
• Stiftungen
Unterstützt werden mit Mitteln des Bundeskanzleramts Schriftsteller_innen und Übersetzer_innen mit einmaligen Leistungen zur Behebung von Notfällen oder wiederkehrenden Leistungen (Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung und Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung).
SKE-Mittel der LSG werden verwendet für soziale und kulturelle Zwecke im bereich Produzent_innen und Interpret_innen.
Aus dem SKE-Fonds der Austro-Mechana werden zeitgenössische (lebende) Komponist_innen, gefördert, die über die Austro-Mechana Tantiemen beziehen – durch direkte und indirekte Förderungen …
Förderung von
• Veranstaltungen und Ensembles, die überwiegend zeitgenössische österreichische Musik aller Sparten von lebenden AKM-Mitgliedern präsentieren
• Wettbewerbe im Bereich Musik oder Musik/Wort
• Präsentation österreichischer Musik bei nationalen und internationalen Musikmessen, Musikkongressen, Tagungen etc.
• Verbände, Organisationen und sonstige Musikinstitutionen
Die Vermarktung in Österreich produzierender Künstler_innen und ihres Repertoires wird unterstützt durch Präsentationen und andere Maßnahmen unter der Marke „Austrian Music Export“ (in Kooperation mit mica). Darunter unter anderem die Showcaseförderung:
Förderung von Live-Auftritten im Ausland im Rahmen von strategischen Showcase-Veranstaltungen mit max. 1.000 Euro pro Auftritt und maximal 10.000 pro Jahr.
Gefördert werden Österreich-Tourneen von Künstler_innen und Bands, die bereits Produktionsförderung bekommen, mit maximal 1.000 Euro pro Konzert und maximal 10.000 Euro pro Tournee. Die Entscheidung wird durch eine Jury getroffen.
TERMINE Einreichtermine werden in Calls bekanntgegeben.
Gefördert werden professionelle Musikproduktionen auf Tonträgern oder sonstigen audiovisuellen Medien oder Verwertung in neuen Medien mit Albumcharakter (keine Singles) mit max. 50 % der Produktionskosten, max. 50.000 Euro. Die Entscheidung wird durch eine Jury getroffen.