Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.
TERMINE laut Ausschreibungen
Österreich (gesamt)
Jährlich werden 50 ein- bis dreimonatige Residence-Stipendien für Künstler_innen aus anderen Ländern für Arbeitsaufenthalte in Österreich vergeben. Das Residence-Programm verfolgt damit das Ziel, innerhalb Österreichs das Interesse und die Auseinandersetzung mit dem Kultur- und Kunstschaffen anderer Länder zu wecken. Residencies gibt es in den Sparten bildende Kunst, künstlerische Fotografie, Video- und Medienkunst, Komposition, Literatur und literarische Übersetzung sowie für interdisziplinäre Kunst. Außerdem gibt es Stipendien für Kunst- und Kulturvermittler_innen.
Gefördert werden die Herstellung und die Verwertung von Fernsehfilmen, -serien, -reihen und -dokumentationen mit kulturellem Inhalt. Antragsberechtigt sind künstlerisch und filmwirtschaftlich qualifizierte und erfahrene unabhängige Produzent_innen. Fernsehveranstalter_innen dürfen keinen Mehrheitsanteil am Produktionsunternehmen haben. Fernsehveranstalter_innen müssen sich aber mit mindestens 30 % an den Gesamtkosten beteiligen. Die Entscheidung über eine Förderung wird vom Fernsehfonds Austria unter Einbeziehung eines Beirats getroffen.
Gefördert werden Spiel- und Dokumentarfilme mit abendfüllender Spiellänge sowie Koproduktionen. Antragsberechtigt sind künstlerisch und wirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene unabhängige Filmproduktionsunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich, die in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung mindestens einen vergleichbaren Referenzfilm (programmfüllender Kinofilm) in einem EU-Mitgliedsland oder einem anderen EWR-Land hergestellt und kommerziell angemessen verwertet haben.
Gemäß dem Film/Fernseh-Abkommen zwischen Filminstitut und ORF unterstützt der ORF die Produktion österreichischer Kinofilme. Gefördert werden Projekte, für die es bereits Förderzusagen des Österreichischen Filminstituts bzw. im Rahmen der Innovations- und Nachwuchsförderung einer anderen österreichischen Filmförderstelle gibt. Rund 10 % der jährlichen Mittel sind für Innovations- und Nachwuchsprojekte vorgesehen
Die Entscheidung wird von einer Kommission gefällt, der Mitglieder von Filminstitut und ORF angehören.
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung. Antragsberechtigt sind künstlerische, technische und kaufmännische Mitarbeiter_innen im Filmwesen.
Gefördert wird die Verbreitung und Verwertung österreichischer Filme durch Kinostartförderung (Serienkopien, Standard-Werbematerial, Werbemaßnahmen und Zusatzbehelfe – antragsberechtigt sind Filmverleiher_innen und Hersteller_innen) und sonstige Verbreitungsmaßnahmen (antragsberechtigt sind die Hersteller_innen sowie Durchführende von förderbaren Maßnahmen, wenn sie auch Inhaber_innen der Verwertungsrechte sind).
Gefördert werden Herstellungskosten eines programmfüllenden österreichischen Kinofilms und internationale Produktionen. Antragsberechtigt sind Filmhersteller_innen.
Gefördert werden die Vorkosten eines Films vor der eigentlichen Produktion bzw. vor den Dreharbeiten, insbesondere Erstellung der Letztfassung eines Drehbuchs bzw. Drehkonzepts, des produktionswirtschaftlichen Konzepts sowie Erarbeitung des projektbezogenen Marketingkonzepts und des Vertriebsplans. Antragsberechtigt sind Filmhersteller_innen.
Gefördert wird das Verfassen von Drehbüchern oder Drehkonzepten für Kinofilme mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) oder von 45 Minuten (Nachwuchsfilme). Antragsberechtigt sind Autor_innen (zusammen mit Dramaturg_innen bzw. Regisseur_innen) gemeinsam mit Hersteller_in.