Gefördert wird die Verwertung eines in der Herstellung geförderten Films hinsichtlich ihrer Auswertung im Kino in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 40.000 Euro sowie mit erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50.000 Euro, wenn ein Eigenanteil in mindestens derselben Höhe eingebracht wird. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung des Filmfonds Wien.
Wien (gesamt)
Gefördert werden Maßnahmen zur Präsentation eines in der Herstellung geförderten Films im In- und Ausland, insbesondere seine Teilnahme an internationalen Messen, Festivals und Wettbewerben, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 20.000 Euro. Über die Förderung entscheidet der Filmfonds Wien.
Der Filmfonds Wien belohnt die erfolgreiche Verwertung von ihm geförderter Filme mit so genannten Referenzmitteln: Wer den erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss nach Abdeckung des Eigenanteils teilweise oder zur Gänze zurückzahlt, erhält für ein Folgeprojekt einen erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss in vierfacher Höhe der tatsächlich erfolgten Rückzahlung. Über die Förderung entscheidet der Filmfonds Wien.
Gefördert werden die Herstellung eines fiktionalen Serienformats in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 450.000 Euro (Höchstbetrag pro Staffel), die Herstellung von Spielfilmen mit bis zu 200.000 Euro, dokumentarische Formate mit bis zu 100.000 Euro. Über die Förderung entscheidet der Filmfonds Wien.
Gefördert wird die Produktion eines Films (mind. 70 Minuten, Kinderfilme mind. 59 Minuten) mit einer Herstellungsförderung in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 700.000 Euro. Über die Förderwürdigkeit entscheidet eine unabhängige Jury nach Feststellung der Förderfähigkeit durch die Geschäftsführung des Filmfonds Wien.
Gefördert wird die Entwicklung eines geplanten Kino- oder Fernsehprojekts einschließlich produktionsvorbereitender Maßnahmen mit einer Projektentwicklungsförderung in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 75.000 Euro. Über die Förderwürdigkeit entscheidet eine unabhängige Jury nach Feststellung der Förderfähigkeit durch die Geschäftsführung des Filmfonds Wien.
Gefördert werden Vereine, Projekte und Initiativen im Bereich der außerschulischen Kinder und Jugendarbeit sowie der Erwachsenenbildung. Nicht gefördert werden Kunst- und Kulturaktivitäten im Bereich der Erwachsenenbildung.
Förderhöhe: bis zu 5.000 Euro für Kleinprojekte, über 5.000 Euro für grundlegende Aktivitäten von Vereinen und Initiativen
TERMINE Ansuchen müssen mindestens acht Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Einreichung von Angeboten im Musikausbildungsbereich für das kommende Schuljahr: bis 1. Mai des laufenden Schuljahres.
Die Magistratsabteilung 17 (Integrations- und Diversitätsangelegenheiten) fördert Projekte, Maßnahmen und Initiativen in Wien, die zur Integration beitragen. Jedes Jahr werden zudem besondere Förderschwerpunkte festgelegt. Die Entscheidung über die Förderung wird in der MA 17 gefällt.
Förderhöhe: Kleinprojekte bis 5.000 Euro und Großprojekte mit über 5.000 Euro
Die Frauenabteilung der Stadt Wien (MA 57) fördert frauen- und genderspezifische Aktivitäten, die ihre Wirkung auf Wien beziehen.
Das Förderwesen ist orientiert an der Verwirklichung von Maßnahmen zur Erreichung von Prävention, Intervention und Nachhaltigkeit. Die Teilnahme an Angeboten geförderter Vereine muss für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer freiwillig sein und ohne Verpflichtungen erfolgen.
Die Magistratsabteilung 17 (Integrations- und Diversitätsangelegenheiten) fördert Projekte und Initiativen, die Diskriminierungen von Lesben, Schwulen und Transgenderpersonen aufzeigen, diskriminierte Menschen unterstützen, die gesellschaftliche Teilhabe homosexueller Menschen und Transgenderpersonen fördern und die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung positiv beeinflussen.
Über die Förderung entscheidet die MA 17.
Höhe der Förderung: maximal 5.000 Euro