Creative-Europe-Kooperationsprojekte
Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.
Kofinanzierung bei Creative Europe-Projekten: Bereits in der Kalkulation des EU-Projekts im Rahmen der Antragstellung ist die Kofinanzierung zu berücksichtigen. Eine solche Kofinanzierung kann zu diesem Zeitpunkt jedoch in den seltensten Fällen garantiert werden, da so schnell keine Förderzusagen von öffentlichen oder privaten Stellen zu bekommen sind. In der Regel wird so vorgegangen: Im EU-Antrag wird die beantragte Kofinanzierung eingetragen. Der EU-Antrag wird eingereicht. Dann werden die Anträge für Kofinanzierung gestellt. Sollte es von der EU eine Förderzusage geben, die Kofinanzierung aber scheitern, kann die EU-Förderung nicht angenommen werden. Es empfiehlt sich, bei jeder Antragstellung den Kontakt mit dem Creative Europe Desk Austria herzustellen, der auch bei der Herstellung von Kontakten zu nationalen Kofinanzierungsstellen behilflich sein kann.
Antragsberechtigt sind Vereine und andere juristische Personen, die bereits mindestens zwei Jahre existieren.
„Antragsberechtigte“ Länder sind alle EU-Staaten sowie Staaten, die ein entsprechendes Abkommen („Memoranda of Understanding“) mit der EU abgeschlossen haben. Diese Länder werden von der EU-Kommission bekanntgegeben. Änderungen sind jederzeit möglich.
Eine der beteiligten Organisationen stellt als „Projektträger“ (= „Koordinator“) den Antrag. Die anderen Organisationen sind Mitorganisatoren.
Die Antragstellung ist relativ aufwendig. Eine gewisse Erfahrung mit großen Kultur- oder Kooperationsprojekten ist von Vorteil. Für die Erstellung eines Antrags sollte ein Zeitraum von einigen Wochen bis mehreren Monaten veranschlagt werden. Leichter ist es, sich an einem Creative Europe-Projekt nicht als Projektträger, sondern als Mitorganisator zu beteiligen. In allen Fällen ist es notwendig, die Partnerorganisationen zu kennen. Am Beginn eines erfolgreichen Projektantrags steht also in jedem Fall die transnationale Vernetzung mit anderen Organisationen. Zum Kontakteknüpfen eignen sich zum Beispiel Konferenzen des European Network of Cultural Centres (ENCC) – siehe http://encc.eu – oder von Culture Action
Europe – siehe http://cultureactioneurope.org.
Es gibt umfangreiche Ausschreibungen, die alle Details enthalten und unbedingt genau durchgelesen werden müssen. Anträge werden bei der Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (EACEA) in Brüssel eingereicht. Die Antragstellung erfolgt online nach Registrierung am Participants Portal mit auszufüllenden PDF-Formularen. Jedenfalls empfiehlt es sich, mit der zuständigen Beratungsstelle, dem Creative Europe Desk Austria, Kontakt aufzunehmen.
Die Chance auf eine Förderung bewegt sich im europaweiten Vergleich bei 20 %. Die Entscheidung über eine Förderung trifft eine europäische Jury anhand von Bewertungskriterien, die in der jeweiligen Ausschreibung angeführt sind. Eine besonders weitgehende Erfüllung der Projektziele oder eine besonders hohe Zahl an Teilnehmer_innen aus besonders vielen Ländern erhöht die Chancen eines eingereichten Projekts.
Gefördert werden Projekte, die eines oder mehrere dieser Ziele verfolgen:
• Fähigkeiten, Kompetenzen und Know-how, einschließlich der Anpassung an die Digitaltechnik, zu entwickeln
• Erprobung innovativer Ansätze für die Publikumsentwicklung
• testen neuer Geschäfts- und Managementmodelle
• die internationale Zusammenarbeit und den Aufbau einer internationalen Karriere innerhalb und außerhalb der EU zu ermöglichen
• den Zugang zu beruflichen Chancen zu erleichtern
• internationale kulturelle Aktivitäten, etwa Tourneen, Ausstellungen, Austauschmaßnahmen und Festivals, zu organisieren
• die Verbreitung europäischer Literatur zu fördern
• das Interesse an europäischen kulturellen und kreativen Werken zu beleben und den Zugang dazu zu verbessern
Kleine Kooperationsprojekte
• die von mindestens drei Organisationen aus dem Kunst-, Kultur- und Kreativbereich (eine Organisation als Projektleitung, mindestens zwei Partnerorganisationen; jede Organisation muss eine seit mindestens zwei Jahren existierende juristische Person sein)
• aus mindestens drei förderfähigen Ländern (EU-Mitglieder, EFTA-Staaten, einzelne andere von der EU-Kommission bekanntgegebene Staaten) durchgeführt werden
• werden mit maximal 200.000 Euro gefördert, die maximal 60 % der Gesamtkosten ausmachen dürfen.
Laufzeit: maximal vier Jahre
TERMINE Einreichtermine einmal jährlich Anfang Oktober
Große Kooperationsprojekte
• die von mindestens sechs Organisationen aus dem Kunst-, Kultur- und Kreativbereich (eine Organisation als Projektleitung, jede Organisation muss eine seit mindestens zwei Jahren existierende juristische Person sein)
• aus mindestens sechs förderfähigen Ländern durchgeführt werden
• werden mit maximal 2.000.000 Euro gefördert, die maximal 50 % der Gesamtkosten ausmachen dürfen.
Laufzeit: maximal vier Jahre
TERMINE Einreichtermine einmal jährlich Anfang Oktober