Gefördert wird die Tätigkeit von Film-Institutionen.
TERMINE Antragstellung ist jederzeit möglich
Film
Schwerpunkt:
Gefördert werden Filmprojekte (Dokumentarfilm, Spielfilm, Kurzspielfilm, Experimentalfilm,
Animationsfilm). Die Entscheidung über eine Förderung wird von der Kulturabteilung auf
Basis von Empfehlungen des Filmbeirats gefällt.
Die eingereichten Projekte müssen Wien-Bezug haben.
Nicht gefördert werden: Musikvideos, Auftragsproduktionen, TV-Produktionen, zur kommerziellen
Verwertung bestimmte Filme, reine Dokumentationen anderer künstlerischer Werke,
vorwiegend für andere Kontexte und Distributionsformen als den Filmfestival- und Kinobereich
Schwerpunkt:
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