Film

Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
•     den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
•     die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern

Im Rahmen von Creative Europe MEDIA gibt es eine Reihe von Förderungen von Entwicklung, Vertrieb und Promotion europäischer audiovisueller Werke:

Verleih und Vertrieb:
•     Cinema Automatic/automatische Verleihförderung
•     Cinema Selective/selektive Verleihförderung
•     Sales Agents/Weltvertriebsförderung
•     Online-Distribution/Förderung von Video-on-demand-Plattformen, Online-Tools, Release-Events

Schwerpunkt:

Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.

Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit  zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.
TERMINE     laut Ausschreibungen

Gefördert werden die Herstellung und die Verwertung von Fernsehfilmen, -serien, -reihen und -dokumentationen mit kulturellem Inhalt. Antragsberechtigt sind künstlerisch und filmwirtschaftlich qualifizierte und erfahrene unabhängige Produzent_innen. Fernsehveranstalter_innen dürfen keinen Mehrheitsanteil am Produktionsunternehmen haben. Fernsehveranstalter_innen müssen sich aber mit mindestens 30 % an den Gesamtkosten beteiligen. Die Entscheidung über eine Förderung wird vom Fernsehfonds Austria unter Einbeziehung eines Beirats getroffen.

Schwerpunkt:

Gefördert werden Spiel- und Dokumentarfilme mit abendfüllender Spiellänge sowie Koproduktionen. Antragsberechtigt sind künstlerisch und wirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene unabhängige Filmproduktionsunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich, die in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung mindestens einen vergleichbaren Referenzfilm (programmfüllender Kinofilm) in einem EU-Mitgliedsland oder einem anderen EWR-Land hergestellt und kommerziell angemessen verwertet haben.
 

Schwerpunkt:

Gemäß dem Film/Fernseh-Abkommen zwischen Filminstitut und ORF unterstützt der ORF die Produktion österreichischer Kinofilme. Gefördert werden Projekte, für die es bereits Förderzusagen des Österreichischen Filminstituts bzw. im Rahmen der Innovations- und Nachwuchsförderung einer anderen österreichischen Filmförderstelle gibt. Rund 10 % der jährlichen Mittel sind für Innovations- und Nachwuchsprojekte vorgesehen
Die Entscheidung wird von einer Kommission gefällt, der Mitglieder von Filminstitut und ORF angehören.

Schwerpunkt:

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung. Antragsberechtigt sind künstlerische, technische und kaufmännische Mitarbeiter_innen im Filmwesen.

Schwerpunkt:

Gefördert wird die Verbreitung und Verwertung österreichischer Filme durch Kinostartförderung (Serienkopien, Standard-Werbematerial, Werbemaßnahmen und Zusatzbehelfe – antragsberechtigt sind Filmverleiher_innen und Hersteller_innen) und sonstige Verbreitungsmaßnahmen (antragsberechtigt sind die Hersteller_innen sowie Durchführende von förderbaren Maßnahmen, wenn sie auch Inhaber_innen der Verwertungsrechte sind).

Schwerpunkt:

Gefördert werden Herstellungskosten eines programmfüllenden österreichischen Kinofilms und internationale Produktionen. Antragsberechtigt sind Filmhersteller_innen.

Schwerpunkt:

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