Film

Gefördert werden die Vorkosten eines Films vor der eigentlichen Produktion bzw. vor den Dreharbeiten, insbesondere Erstellung der Letztfassung eines Drehbuchs bzw. Drehkonzepts, des produktionswirtschaftlichen Konzepts sowie Erarbeitung des projektbezogenen Marketingkonzepts und des Vertriebsplans. Antragsberechtigt sind Filmhersteller_innen.

Schwerpunkt:

Gefördert wird das Verfassen von Drehbüchern oder Drehkonzepten für Kinofilme mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) oder von 45 Minuten (Nachwuchsfilme). Antragsberechtigt sind Autor_innen (zusammen mit Dramaturg_innen bzw. Regisseur_innen) gemeinsam mit Hersteller_in.

Schwerpunkt:

Gefördert werden:
•     Strukturen, die entweder übergeordneten strukturellen Zielen der Film- und Musikwirtschaft dienen oder eine Multiplikatorwirkung zu Gunsten der Film- und Musikwirtschaft oder der in diesen Bereichen Tätigen mit sich bringen
•     Festivals, Messen oder ähnliche Veranstaltungen in Österreich, die der Darstellung österreichischen Film- oder Musikschaffens dienen (Hauptaugenmerk auf aktuelle Produktionen)

Schwerpunkt:

Gefördert werden:
• Lebenskostenzuschüsse für in Bedrängnis geratene Mitglieder
• Alterszuschüsse für Genossenschafter_innen
• Unterstützung für rechtliche und steuerliche Beratung für Mitglieder
• Festivals, Veranstaltungen und kulturelle Sonderprojekte
• Aus- und Weiterbildung
• Berufsverbände der Filmschaffenden und andere filmbezogener Organisationen

Schwerpunkt:

Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE     Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
 

Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.

Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.

Gefördert werden innovative kulturelle oder wissenschaftliche Projekte im In- und Ausland mit kulturpolitischem Inhalt sowie zur Verankerung außenpolitischer und auslandskulturpo- litischer Zielsetzungen in der breiteren öffentlichen Wahrnehmung. Die Antragstellung erfolgt 59formlos mit detaillierter Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich

Gefördert werden periodische Druckschriften (Zeitschriften), die mindestens viermal und höchstens vierzigmal pro Jahr erscheinen, sich überwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen Themen befassen, die mindestens zur Hälfte zum Verkauf angeboten werden (max.

Die Kulturabteilung (MA 7) fördert Filmfestivals und Sommerkinos am Standort Wien. Die Förderungen (exklusive Viennale) erfolgen über Empfehlungen eines Fachbeirats.
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