Die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, Abteilung II/10, kann von der EU geförderte Kunst- und Kulturprojekte kofinanzieren.
Teilfinanzierung, Reise- und Aufenthaltskostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte österreichischer Expert_innen, Künstler_innen, und Ensembles sowie für Österreich-Aufenthalte solcher Personen oder Gruppen aus dem Ausland. Für die Entscheidung wird gegebenenfalls ein Beiratsgutachten eingeholt.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich
Arbeits- und Projektstipendien für die Vorbereitung, Konzeptualisierung und Realisierung künstlerischer Projekte im In- und Ausland aus den Bereichen bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.TERMINE Anträge können gestellt werden bis: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.TERMINE laut Ausschreibungen
Jährlich werden 50 ein- bis dreimonatige Residence-Stipendien für Künstler_innen aus anderen Ländern für Arbeitsaufenthalte in Österreich vergeben. Das Residence-Programm verfolgt damit das Ziel, innerhalb Österreichs das Interesse und die Auseinandersetzung mit dem Kultur- und Kunstschaffen anderer Länder zu wecken. Residencies gibt es in den Sparten bildende Kunst, künstlerische Fotografie, Video- und Medienkunst, Komposition, Literatur und literarische Übersetzung sowie für interdisziplinäre Kunst. Außerdem gibt es Stipendien für Kunst- und Kulturvermittler_innen. Residencies im Bereich...
Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.TERMINE Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden. Die Österreichische Hochschüler_innenschaft fördert Projekte von...
Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird von einer Jury getroffen.TERMINE Projekte können laufend eingereicht werden und werden in der Jurysitzung im Monat...
Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland. Österreichische Kulturforen gibt es in Belgrad, Berlin, Bern, Bratislava, Brüssel...
SHIFT ist ein Programm zur Förderung innovativer Kunst. Gefördert werden Projekte, die an dezentralen Orten künstlerische und kulturelle Impulse setzen und zumindest eine der in der Ausschreibung angeführten Zielsetzungen erfüllen. Die Umsetzung der Projekte muss im Zeitraum Jänner 2019 bis Juni 2020 erfolgen.
Gefördert werden Kulturprojekte in allen Stadtteilen, Kunst- und Kulturprojekte in interkulturellem sowie in internationalem Kontext wie Konzerte, Performances, Ausstellungen, kulturelle Feste und andere Veranstaltungen. TERMINE Ansuchen sind jeweils bis zu den Einreichterminen Ende Feber und Mitte August möglich. Ansuchen für Jahresförderungen sind bis 31. März zu stellen. Antragsberechtigt sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen (bis zu einer Förderhöhe von maximal 20.000 Euro) mit Sitz...
__Soziale Beihilfen
Für Künstler_innen in extremen sozialen Notsituationen ist die Gewährung sozialer Beihilfen zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit möglich.
TERMINE Eine formlose Antragstellung ist jederzeit möglich.