Auch Förderungen durch Fakultätsvertretungen und Studienvertretungen sind möglich. Weitere Informationen gibt es direkt bei diesen.
ÖH
Die ÖH-Bundesvertretung sowie einige Hochschulvertretungen fördern studierendenbezogene Projekte. Antragsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft der antragstellenden Person(en) bei der jeweiligen ÖH, also an der jeweiligen Uni, FH, PH oder Privatuni zu studieren.
Gefördert werden kulturelle, sportliche oder andere Aktivitäten, die von gewählten Heimvertreter_innen von Studierendenwohnheimen organisiert werden und der Bewusstseinsbildung über den gesellschaftlichen Wert von Studierendenwohnheimen dienen sowie einen antirassistischen oder antisexistischen Anspruch haben, mit jährlich bis zu 5.000 Euro. Das Projekt muss vom zuständigen Heimvertreter_innengremium beschlossen und das Ansuchen von dem/der Vorsitzenden der Heimvertretung unterschrieben sein. Die Entscheidung wird von einem Gremium der ÖH getroffen.
Die ÖH Uni Wien fördert wissenschaftliche Auseinandersetzung mit feministischen/queeren Themen. Um Förderung ansuchen können Nachwuchswissenschafter*innen (Studierende), die queere/feministische wissenschaftliche Arbeiten verfassen oder queere/feministische wissenschaftliche Projekte durchführen. Die ÖH Uni Wien unterstützt darüber hinaus die Publikation der geförderten Arbeiten.
Die nächste Antragsfrist ist am 17. März 2019 // Next deadline is March 17th, 2019
Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.