Programm zur Förderung innovativer Kunst
Mit SHIFT werden 30 eingereichte Projekte mit festen Summen gefördert.

  • SHIFT (1) 5 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je € 100.000.-
  • SHIFT (2) 5 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je € 50.000.-
  • SHIFT (3) 5 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben in Kooperation mit etablierten Institutionen zu je € 50.000.-
  • SHIFT (4) 15 Projekte zur Förderung künstlerischer Arbeit zu je € 25.000.-

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG
1.1. PROJEKTINHALT
Das Förderprogramm SHIFT ist ein Instrument, welches das Spektrum des Wiener Kunst- und Kulturlebens erweitert. Gefördert werden Projekte, die an dezentralen Orten künstlerische und kulturelle Impulse setzen und zumindest eine der unten angeführten Zielsetzungen erfüllen.

1.2. ZIELSETZUNG
 

  • Ermöglichung von Projekten, welche die kulturelle Nahversorgung in Wien verbessern.
  • Ermöglichung von Projekten, die mit dezentral tätigen Kreativen und lokalen Initiativen realisiert werden.
  • Ermöglichung von Projekten, die oben genannten Kriterien entsprechen und in Kooperation zwischen lokalen Kunst- und Kulturinitiativen mit etablierten Wiener Kunst- und Kulturinstitutionen eingereicht und durchgeführt werden.
  • Ermöglichung von Projekten, die die kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung bzw. die Identifikation der BewohnerInnen mit ihrem Lebens- und Wohnraum stimulieren.

 
1.3. ZIELGRUPPEN       
                 

  • In Wien ansässige und tätige KünstlerInnen und Kulturinstitutionen aller Kunstrichtungen.

 
1.4. ZEIT UND ORT DER UMSETZUNG
Gefördert werden Projekte, deren Umsetzung und Veröffentlichung in Wien im Zeitraum Jänner 2019 bis Juni 2020 geplant sind.
 
2. PROJEKTAUSWAHL

2.1. JURIERUNG

Eine Jury schlägt den Entscheidungsorganen ausgewählte Projekte vor. Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen der zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit zusammen. Die Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter https://www.basiskultur.at/shift/jury/ abrufbar.
2.2. MEHRSTUFIGER AUSWAHLPROZESS

2.2.1
In einer ersten Bewertung trifft die Jury eine Vorauswahl aus den SHIFT-Einreichungen. Diese wird alle eingereichten Projekte beinhalten, welche die Jury für vielversprechend hält.
2.2.2
Die so vorausgewählten EinreicherInnen werden aufgefordert, binnen einer Monatsfrist eine detaillierte Projektbeschreibung zu übermitteln.

2.2.3
Die EinreicherInnen werden im Bedarfsfall von der Jury zu einem Gespräch eingeladen bzw. holt die Jury Zusatzinformationen zu den geplanten Projekten ein. Die Jury kann gegenüber den EinreicherInnen Anregungen zu den Projekten formulieren.

2.2.4
Die Jury erstellt eine Liste positiv bewerteter SHIFT-Einreichungen und schlägt sie den verantwortlichen Organen zur Bewilligung vor.Die in der Schlussauswahl ausgewählten Projekte entsprechen in Anzahl und Förderhöhe der Ausschreibung. Als Ergebnis des Bewertungsprozesses werden alle BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.
2.3. BEWERTUNGSKRITERIEN
Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Zielsetzung überprüfen. Darüber hinaus werden auch folgende Aspekte diskutiert und bewertet:

  • Künstlerische Qualität
  • Zugang und Teilhabe unterrepräsentierter Publikumsschichten und KünstlerInnen.

3. BEWERBUNG

3.1 INFOTERMINE      
 
Anfang Mai werden Informationstermine zur Bewerbung auf www.basiskultur.at/shift und www.facebook.com/basiskultur.shift bekanntgegeben.
3.2. EINREICHUNGSUNTERLAGEN
Einreichungen sind ausschließlich online möglich https://www.basiskultur.at/shift/foerderungsantrag/
Das Antragsformular steht zur Voransicht und Vorbereitung unter https://www.basiskultur.at/shift/ansichtspdfs/  zur Verfügung.
Einreichungen müssen folgende Informationen enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Förderansuchen mit dem zur Verfügung stehenden Formular.
  • Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel nach dem zur Verfügung stehenden Kalkulationsraster.
  • Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Vorhaben (innerhalb der formalen Vorgaben des Antragformulars)
  • Allfälliges Anschauungsmaterial kann per Angabe von Internetlinks und/oder über die Hochladeoption zu Verfügung gestellt werden.
  • Aus den Bewerbungsunterlagen muss hervorgehen, für welchen der Fördertöpfe SHIFT (1), (2), (3) oder (4) eingereicht wird. Mehrfacheinreichungen sind möglich.
  • Wien-Bezug

ACHTUNG:
In der Online-Einreichung gibt es ZEICHENBEGRENZUNGEN:
Projektbeschreibung 1.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
1.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) - Informationen zur/ zum AntragstellerIn
4.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen bzw. eine Din A4 Seite)
Bitte dies bei der schriftlichen Vorbereitung zur Einreichung berücksichtigen!
 
3.3. BEWERBUNGSFRIST
Einreichungen müssen bis spätestens 15. Juli 2018 abgegeben werden. Das Internetportal zur Einreichung schließt automatisch um 24:00 Uhr dieses Tages.
Bitte bedenken Sie, dass es stets zu Serverüberlastung kommen kann und reichen Sie daher rechtzeitig ein.