Amt der Stadt Feldkirch

Unter bestimmten Voraussetzungen vergibt die Stadt Feldkirch Druckkostenzuschüsse. Förderungswürdig sind vor allem Druckwerke literarischen, wissenschaftlichen, stadtgeschichtlichen und kunsthistorischen Inhalts (auch Ausstellungskataloge), die ohne Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang verwirklicht werden könnten.
Entsprechende Anträge können formlos bei der Abteilung Kunst, Kultur und Bildung eingereicht werden; diese werden im Kultur- und Bildungsausschuss behandelt, der dann eine Empfehlung abgibt.

Eine Kulturförderung kann von Personen, Vereinen und Organisationen beantragt werden. Als Grundlage für die Gewährung von Förderungen dienen die Richtlinien der Stadt Feldkirch für die Gewährung von Fördermitteln (Subventionsordnung) vom 28.5.1991.
Arten der Förderung: