Projektförderungen

Jahrestätigkeit, Projektförderung (Literatur und Verlagswesen)

Teilfinanzierung der Jahrestätigkeit, von literarischen Programmen und Veranstaltungen in den Bereichen Literatur, Kinder- und Jugendliteratur sowie Übersetzung. Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMINE     Antragstellung für Zuschüsse für Jahrestätigkeit und Jahresprogramme: 4. Quartal
des Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres. Antragstellung für Projekte jederzeit möglich

Förderung für die Herstellung von Filmen

Teilfinanzierung der Herstellung von Filmen mit bis zu 70.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 100.000 Euro für Produktionsfirmen bei Langfilmen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des Filmbeirats getroffen.
TERMINE    
Anträge können gestellt werden bis: 31. Jänner, 31. Mai, 30. September, jeweils 17 Uhr bzw., wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, dann am letzten Werktag, außer Samstag, davor, um 17 Uhr. Die Anträge müssen bis zu diesem Zeitpunkt in der Abteilung aufliegen.

Projektentwicklung Film

Teilfinanzierung der Projektentwicklung von Avantgarde-, Experimental- und Animationsfilmen mit maximal 3.300 Euro bzw. 12.000 Euro für Dokumentarfilme. Die Gesamtentwicklungskosten dürfen 40.000 Euro nicht übersteigen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des Filmbeirats getroffen.

Drehbuch

Teilfinanzierung der Erstellung von Drehbüchern für abendfüllende Spielfilme (ab 70 Minuten) mit maximal 7.000 Euro für einen 90-Minuten-Film. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des Filmbeirats getroffen.
TERMINE     Anträge können gestellt werden bis: 31. Jänner, 31. Mai, 30. September, jeweils 17 Uhr bzw., wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, dann am letzten Werktag, außer Samstag, davor, um 17 Uhr. Die Anträge müssen bis zu diesem Zeitpunkt in der Abteilung aufliegen.

Projektkostenzuschuss für Konzertveranstalter_innen, Orchester und Musikensembles

Teilfinanzierung von künstlerischen Programmen österreichischer Konzertveranstalter_innen,
Orchester und Musikensembles mit überregionaler Bedeutung; keine Einzelkonzerte. Eine
Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine
Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Entscheidung über die
Vergabe des Zuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

Produktions- und Projektkostenzuschuss für Theater und freie Theater- schaffende

Teilfinanzierung von Projekten österreichischer Theater sowie freier Performance- und Theaterschaffender. Im Falle von Koproduktionen wird jene Einrichtung gefördert, die die Produktionsrechte hält. Eine Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Entscheidung über die Vergabe des Zuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

Termine      Anträge können gestellt werden bis:

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