Projektförderungen

Förderung von Erwachsenenbildung und außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit

Gefördert werden Vereine, Projekte und Initiativen im Bereich der außerschulischen Kinder und Jugendarbeit sowie der Erwachsenenbildung. Nicht gefördert werden Kunst- und Kulturaktivitäten im Bereich der Erwachsenenbildung.
 
Förderhöhe: bis zu 5.000 Euro für Kleinprojekte, über 5.000 Euro für grundlegende Aktivitäten von Vereinen und Initiativen
 
TERMINE Ansuchen müssen mindestens acht Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Einreichung von Angeboten im Musikausbildungsbereich für das kommende Schuljahr: bis 1. Mai des laufenden Schuljahres.

Förderungen von Projekten, Maßnahmen und Initiativen, die zur Integration beitragen

Die Magistratsabteilung 17 (Integrations- und Diversitätsangelegenheiten) fördert Projekte, Maßnahmen und Initiativen in Wien, die zur Integration beitragen. Jedes Jahr werden zudem besondere Förderschwerpunkte festgelegt. Die Entscheidung über die Förderung wird in der MA 17 gefällt.
 
Förderhöhe: Kleinprojekte bis 5.000 Euro und Großprojekte mit über 5.000 Euro

Förderungen für Fraueneinrichtungen und Genderprojekte

Die Frauenabteilung der Stadt Wien (MA 57) fördert frauen- und genderspezifische Aktivitäten, die ihre Wirkung auf Wien beziehen.
Das Förderwesen ist orientiert an der Verwirklichung von Maßnahmen zur Erreichung von Prävention, Intervention und Nachhaltigkeit. Die Teilnahme an Angeboten geförderter Vereine muss für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer freiwillig sein und ohne Verpflichtungen erfolgen.

Queerer Kleinprojektetopf

Die Magistratsabteilung 17 (Integrations- und Diversitätsangelegenheiten) fördert Projekte und Initiativen, die Diskriminierungen von Lesben, Schwulen und Transgenderpersonen aufzeigen, diskriminierte Menschen unterstützen, die gesellschaftliche Teilhabe homosexueller Menschen und Transgenderpersonen fördern und die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung positiv beeinflussen.
 
Über die Förderung entscheidet die MA 17.
 
Höhe der Förderung: maximal 5.000 Euro
 

Shift

SHIFT ist ein Programm zur Förderung innovativer Kunst. Gefördert werden Projekte, die an dezentralen Orten künstlerische und kulturelle Impulse setzen und zumindest eine der in der Ausschreibung angeführten Zielsetzungen erfüllen. Die Umsetzung der Projekte muss im Zeitraum Jänner 2019 bis Juni 2020 erfolgen.

Kunst im öffentlichen Raum (KÖR)

Die KÖR Kunst im öffentlichen Raum GmbH hat die Aufgabe, den öffentlichen Raum der Stadt Wien mit permanenten bzw. temporären künstlerischen Projekten zu beleben. KÖR wickelt künstlerische Projekte ab, erteilt Aufträge an Künster_innen, lobt künstlerische Wettbewerbe für Projekte im öffentlichen Raum aus, vergibt auch Förderungen an Künstler_innen bzw. Projektträger_innen und setzt damit verbundene Tätigkeiten (Symposien, Publikationen, Vermittlungsprogramme u. a.) um.

Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten

Kulturelle oder künstlerische Veranstaltungen mit lokalem, im Bezirksinteresse liegendem Bezug (Ausstellungen, Konzerte, Liederabende, Lesungen, Grätzelfeste …) können von der Bezirksvorstehung des jeweiligen Bezirks gefördert werden. Die Entscheidung trifft die_der Bezirksvorsteher_in. Gibt es im Bezirk eine Kulturkommission, können deren Empfehlungen berücksichtigt werden.
Die Antragstellung ist online auf wien.at oder persönlich bzw. postalisch mit ausgedrucktem Antragsformular „Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten – Antrag“ möglich.

Projektförderung (Wissenschaft und Forschung)

Gefördert werden innovative gesellschaftlich sowie wissenschaftlich relevante und gutbegründete Projekte (Forschungsvorhaben, wissenschaftliche Tagungen, Workshops und Ausstellungen …).
Kriterien bei der Entscheidung sind: aktuelles wissenschaftliches Vorhaben, wissenschaftliche Qualifikation, Förderungswerber_innen am aktuellen Stand der Fachentwicklung, Bezug zu aktuellen Wiener Problemen oder Wiener Forschungsfragen.

Projektförderung (Stadtteilkultur und Interkulturalität)

Gefördert werden Kulturprojekte in allen Stadtteilen, Kunst- und Kulturprojekte in interkulturellem sowie in internationalem Kontext wie Konzerte, Performances, Ausstellungen, kulturelle Feste und andere Veranstaltungen.
 
TERMINE Ansuchen sind jeweils bis zu den Einreichterminen Ende Feber und Mitte August möglich.
Ansuchen für Jahresförderungen sind bis 31. März zu stellen.

Kompositionsförderung

Kompositionsförderungen werden an Einzelpersonen mit abgeschlossenem Kompositionsstudium oder Musikstudium oder langjähriger erfolgreicher Tätigkeit vergeben.
TERMINE Einreichungen sind jederzeit möglich, empfohlen sind sechs Wochen vor der
Durchführung des Projekts.

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