Projektförderungen

Einzelvorhaben – Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Foto- grafie, Video- und Medienkunst

Teilfinanzierung von Projekten in den Bereichen bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst im In- und Ausland und von Publikationen. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt.
TERMINE     4 Antragstermine im Jahr: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November

Europa für Bürgerinnen und Bürger

Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
•     den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
•     die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern

Creative Europe – Literarische Übersetzungen

Gefördert werden Verlage für die Übersetzung qualitativ hochwertiger literarischer Werke aus Europa (vorrangig von Autor_innen, die den Literaturpreis der Europäischen Union gewonnen haben), für deren Verbreitung und für das Erreichen neuer Publikumsgruppen.
Förderhöhe: Zweijahresprojekte (3–10 Werke) max. 100.000 Euro, max. 50 % der förderbaren Kosten; Mehrjahresprojekte (5–10 Werke) max. 100.000 Euro/Jahr, max. 50 % der förderbaren Kosten
TERMINE     Jährliche Einreichtermine für Zweijahresprojekte (Anfang Feber), für Mehrjahresprojekte alle 3–4 Jahre

Fernsehfilmförderung aus dem Fernsehfonds Austria

Gefördert werden die Herstellung und die Verwertung von Fernsehfilmen, -serien, -reihen und -dokumentationen mit kulturellem Inhalt. Antragsberechtigt sind künstlerisch und filmwirtschaftlich qualifizierte und erfahrene unabhängige Produzent_innen. Fernsehveranstalter_innen dürfen keinen Mehrheitsanteil am Produktionsunternehmen haben. Fernsehveranstalter_innen müssen sich aber mit mindestens 30 % an den Gesamtkosten beteiligen. Die Entscheidung über eine Förderung wird vom Fernsehfonds Austria unter Einbeziehung eines Beirats getroffen.

Filmförderung von Filmstandort Austria (FISA)

Gefördert werden Spiel- und Dokumentarfilme mit abendfüllender Spiellänge sowie Koproduktionen. Antragsberechtigt sind künstlerisch und wirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene unabhängige Filmproduktionsunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich, die in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung mindestens einen vergleichbaren Referenzfilm (programmfüllender Kinofilm) in einem EU-Mitgliedsland oder einem anderen EWR-Land hergestellt und kommerziell angemessen verwertet haben.
 

Filmförderung gemäß ORF-Film/Fernseh-Abkommen

Gemäß dem Film/Fernseh-Abkommen zwischen Filminstitut und ORF unterstützt der ORF die Produktion österreichischer Kinofilme. Gefördert werden Projekte, für die es bereits Förderzusagen des Österreichischen Filminstituts bzw. im Rahmen der Innovations- und Nachwuchsförderung einer anderen österreichischen Filmförderstelle gibt. Rund 10 % der jährlichen Mittel sind für Innovations- und Nachwuchsprojekte vorgesehen
Die Entscheidung wird von einer Kommission gefällt, der Mitglieder von Filminstitut und ORF angehören.

Stoffentwicklungs-Förderung

Gefördert wird das Verfassen von Drehbüchern oder Drehkonzepten für Kinofilme mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) oder von 45 Minuten (Nachwuchsfilme). Antragsberechtigt sind Autor_innen (zusammen mit Dramaturg_innen bzw. Regisseur_innen) gemeinsam mit Hersteller_in.

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