Kunst- und Kultursektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Förderung der Verbreitung von Filmen mit maximal 15.000 Euro für Langfilme. Bei Vorliegen innovativer Onlineverbreitungsmaßnahmen ist eine Erhöhung auf 20.000 Euro möglich. Maximal 1.000 Euro für Kosten von Websites, maximal 300 Euro Kostenzuschuss für Ansichtskopien (DVD).

TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung der Teilnahme an ausgewählten internationalen Filmfestivals mit maximal 15.000 Euro bei Langfilmen.
TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung der Herstellung von Filmen mit bis zu 70.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 100.000 Euro für Produktionsfirmen bei Langfilmen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des Filmbeirats getroffen.
TERMINE    
Anträge können gestellt werden bis: 31. Jänner, 31. Mai, 30. September, jeweils 17 Uhr bzw., wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, dann am letzten Werktag, außer Samstag, davor, um 17 Uhr. Die Anträge müssen bis zu diesem Zeitpunkt in der Abteilung aufliegen.

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung der Projektentwicklung von Avantgarde-, Experimental- und Animationsfilmen mit maximal 3.300 Euro bzw. 12.000 Euro für Dokumentarfilme. Die Gesamtentwicklungskosten dürfen 40.000 Euro nicht übersteigen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des Filmbeirats getroffen.

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung der Erstellung von Drehbüchern für abendfüllende Spielfilme (ab 70 Minuten) mit maximal 7.000 Euro für einen 90-Minuten-Film. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des Filmbeirats getroffen.
TERMINE     Anträge können gestellt werden bis: 31. Jänner, 31. Mai, 30. September, jeweils 17 Uhr bzw., wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, dann am letzten Werktag, außer Samstag, davor, um 17 Uhr. Die Anträge müssen bis zu diesem Zeitpunkt in der Abteilung aufliegen.

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von österreichischen Filmfestivals. Die Anträge werden in Beiratssitzungen behandelt. Als Basis für Förderentscheidungen dienen ein Kriterienpapier und eine einheitliche Kalkulationsvorlage.
TERMINE: Seit Herbst 2016 gibt es zwei fixe Einreichtermine pro Jahr – diese werden auf http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8035/default.aspx bekanntgegeben.

Schwerpunkt:

Förderung der Erstellung eines filmischen Grundkonzepts, das die Voraussetzung zur Einreichung für Projektentwicklung noch nicht erfüllt, für 1 bis maximal 5 Monate mit 1.300 Euro monatlich.

TERMINE    31. Jänner, 31. Mai, 30. September. Fällt der Einreichtermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, gilt der Werktag davor als Abgabetermin.

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Jahrestätigkeiten von Programmkinos, Archiven und Institutionen, von Vermittlungstätigkeiten und Druckkosten.
TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Schwerpunkt:

Jährlich bis zu 35 Stipendien (7.800 Euro) für junge Künstler_innen (unter 35) aus den Bereichen Musik und darstellende Kunst zur Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN     Antragstellung laut Ausschreibung

Jährlich bis zu 10 Post-Graduate-Stipendien (monatl. 1.300 Euro, 12 Monate) für die Verwirklichung von Kompositionsvorhaben. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN     15. September

Schwerpunkt:

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