Auszeichnung des Schaffens junger Fotokünstler_innen, deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet, mit 10.000 Euro. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
Bewerbung bis 31. März
Kunst- und Kultursektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Auszeichnung des Schaffens junger bildender Künstler_innen, deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet, mit 10.000 Euro. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
Bewerbung bis 31. März
Auszeichnung eines umfangreichen, international renommierten Werks von Video- und Medienkünstler_innen mit 15.000 Euro. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
Keine Bewerbung möglich
Auszeichnung des Lebenswerks bildender Künstler_innen mit 15.000 Euro. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
Keine Bewerbung möglich
Auszeichnung für ein umfangreiches, auch international anerkanntes Werk im Bereich Architektur mit 15.000 Euro. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
Keine Bewerbung möglich
Auszeichnung eines umfangreichen, international anerkannten Werks von Fotokünstler_innen mit 15.000 Euro. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
Keine Bewerbung möglich
Auszeichnung besonders hervorragender Leistungen im Bereich künstlerische Fotografie mit 25.000 Euro. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
Keine Bewerbung möglich
Auszeichnung besonders hervorragender Leistungen im Bereich bildende Kunst oder Architektur mit 30.000 Euro. Die Entscheidung wird vom österreichischen Kunstsenat getroffen.
Keine Bewerbung möglich
Die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, Abteilung II/10, kann von der EU geförderte Kunst- und Kulturprojekte kofinanzieren.
Teilfinanzierung von Bundesverbänden im Bereich Volkskultur sowie von innovativen, auf Nachhaltigkeit abzielenden Projekten von gesamtösterreichischer Bedeutung im Bereich Volkskultur.
TERMINE 15. Oktober für das Folgejahr