Kunst- und Kultursektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Jährlich 10 Stipendien (monatl. 1.300 Euro, 6 Monate) für junge bildende Künstler_innen zur Förderung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN     31. März

Jährlich 3 Stipendien (monatl. 1.300 Euro, 12 Monate) zur Förderung der künstlerischen Arbeit an größeren Projekten im Bereich Video- und Medienkunst. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN     31. Oktober für Stipendien des Folgejahrs

Schwerpunkt:

Jährlich 5 Stipendien (monatl. 1.300 Euro, 12 Monate) zur Förderung der künstlerischen Arbeit an größeren Projekten im Bereich Fotografie. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN     31. Oktober für Stipendien des Folgejahres

Schwerpunkt:

Jährlich 10 Stipendien (monatl. 1.300 Euro, 12 Monate) zur Förderung der künstlerischen Arbeit an größeren Projekten im Bereich bildender Kunst. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN     31. Juli für Stipendien des Folgejahres

Arbeits- und Projektstipendien für die Vorbereitung, Konzeptualisierung und Realisierung
künstlerischer Projekte im In- und Ausland aus den Bereichen bildende Kunst, Architektur,
Design, Fotografie, Video- und Medienkunst. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf
Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMINE     Anträge können gestellt werden bis: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November

Teilfinanzierung von Modeshows, Ausstellungen von Modedesigner_innen/Labels, Publikatio-
nen von Modedesigner_innen/Labels. Die Entscheidung wird auf Basis einer Juryentschei-
dung gefällt.
TERMINE     laut Ausschreibung (zweimal jährlich)

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Projekten wie Modeshows, Ausstellungen oder Publikationen. Über die Förderung entscheidet die Abteilung II/1.
TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Projekten in den Bereichen bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst im In- und Ausland und von Publikationen. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt.
TERMINE     4 Antragstermine im Jahr: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November

Teilfinanzierung von Jahresprogrammen in den Bereichen bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt.
TERMIN     15. Oktober des Vorjahres

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