Kunst- und Kultursektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Teilfinanzierung von künstlerischen Programmen österreichischer Konzertveranstalter_innen,
Orchester und Musikensembles mit überregionaler Bedeutung; keine Einzelkonzerte. Eine
Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine
Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Entscheidung über die
Vergabe des Zuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Projekten österreichischer Theater sowie freier Performance- und Theaterschaffender. Im Falle von Koproduktionen wird jene Einrichtung gefördert, die die Produktionsrechte hält. Eine Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Entscheidung über die Vergabe des Zuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

Termine      Anträge können gestellt werden bis:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms österreichischer Konzertveranstalter_innen.
Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN     15. Oktober für das Folgejahr

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms österreichischer Orchester und Musikensembles. Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN     15. November für das Folgejahr

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms österreichischer Bühnen und freier Theaterschaffender mit kontinuierlichem Spielbetrieb mit mindestens vier Neuproduktionen im Jahr. Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN     31. Oktober für das Folgejahr

Schwerpunkt:

Förderung der Teilnahme kommerzieller österreichischer Galerien an Auslandskunstmessen.
Termin      laut Ausschreibung

Förderung des Ankaufs von Werken bildender Künstler_innen durch ausgewählte österreichische Bundes- bzw. Landesmuseen.
TERMIN      Keine Bewerbung möglich

Förderung von Fotokünstler_innen durch Ankauf eines Werks. Die Entscheidung über einen Ankauf wird auf Basis einer Empfehlung des Fotobeirats getroffen.
TERMIN     Bewerbung um Ankauf bis 30. April

Schwerpunkt:

Förderung bildender Künster_innen durch Ankauf eines Werks. Die Entscheidung über einen Ankauf wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN     Bewerbung um Ankauf bis 31. Jänner

Mietfreie Benutzung von Ateliers in Wien 7, Westbahnstraße 27–29, und in Wien 17, Wattgasse 56–60, für 6 Jahre (keine Verlängerung möglich). Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN     nächste Vergabe im Jahr 2018

Schwerpunkt:

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