Kunst- und Kultursektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Teilfinanzierung einer Weiterbildung im Ausland für Tänzer_innen und Choreograf_innen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     Antragstellung mindestens 3 Monate vor Beginn der Weiterbildung

Schwerpunkt:

Förderung von Komponist_innen für die Erstellung geplanter Werke bei Zusicherung mehrmaliger Aufführungen im Inland durch besonders qualifizierte Ensembles oder Veranstalter_innen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMINE     Anträge können gestellt werden bis: 15. April und 15. September

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung der Kosten für die Verbreitung von Werken hervorragender zeitgenössischer Urheber_innen oder Interpret_innen. Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     Antragstellung bis 15. April und 15. September

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Reisekosten für Komponist_innen. Die Entscheidung über die Vergabe
wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     Antragstellung bis mindestens 1 Monat vor Reiseantritt

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Tourneen und Reisen im Bereich Musik im In- und Ausland. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     Antragstellung bis mindestens 1 Monat vor Tourneebeginn bzw. Reiseantritt

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Tourneen/Gastspielen von Theatern und freien Theaterschaffenden im In- und Ausland. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     Antragstellung bis mindestens 1 Monat vor Reise- bzw. Tourneebeginn

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung der Materialherstellung für gesicherte Aufführungen von Kompositionen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     Antragstellung bis 15. April und 15. September

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung der Fortbildung von Kunstschaffenden in den Bereichen Musik und darstellende Kunst.
Die Entscheidung über die Vergabe eines Fortbildungskostenzuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     mindestens 3 Monate vor Fortbildungsbeginn

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Investitionen in Baumaßnahmen und Ausstattung für Kultureinrichtungen der Bereiche Musik und darstellende Kunst sowie Festspielstätten in Österreich, die bereits Förderungen bekommen. Die Entscheidung über eine Förderung wird von der Abteilung II/2 des Bundeskanzleramts in Abstimmung mit regionalen Gebietskörperschaften getroffen.

TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich. Die Entscheidung über eine Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     31. Jänner

Schwerpunkt:

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