Unterstützt werden mit Mitteln des Bundeskanzleramts Schriftsteller_innen und Übersetzer_innen mit einmaligen Leistungen zur Behebung von Notfällen oder wiederkehrenden Leistungen (Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung und Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung).
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