Die Kulturabteilung der Landeshauptstadt Bregenz trägt die Verantwortung für die städtischen Kultureinrichtungen (Musikschule, Stadtbücherei, Stadtarchiv) und gestaltet das kulturelle Leben in Bregenz aktiv mit. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten in der Stadt. Daneben vertritt sie die Interessen der Bregenzer Kulturlandschaft in den politischen Gremien.
Kulturinitiativen & -veranstaltungen
Eine Kulturförderung kann von Personen, Vereinen und Organisationen beantragt werden. Als Grundlage für die Gewährung von Förderungen dienen die Richtlinien der Stadt Feldkirch für die Gewährung von Fördermitteln (Subventionsordnung) vom 28.5.1991.
Arten der Förderung:
Die Stadt Dornbirn fördert in Dornbirn ansässige und/oder tätige Kulturproduzenten, Kunstschaffende, Kulturveranstalter, kulturelle Einrichtungen, Vereinigungen, Vereine, Initiativen und Projekte in finanzieller, organisatorischer, ideeller und materieller Hinsicht. Hierzu werden Anfragen und Ansuchen geprüft, bewertet und für die politische Beschlussfassung in den zuständigen Gremien vorbereitet.
Basierend auf dem Vorarlberger Kulturförderungsgesetz können Kultureinrichtungen und -verantstalter, Verbände, Vereine und Einzelpersonen für Jahresbeiträge und Einzelprojekte um Förderung bei der Vorarlberger Landesregierung / Abteilung Kultur ansuchen.
Grundlage bildet das Externe Verknüpfung Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz und die betreffenden Richtlinien für die Bereiche Volkskultur, Museen, Denkmalpflege/Kulturgut und Blasmusik.
Die Stadt Graz versteht kulturelle, künstlerische und wissenschaftliche Leistungen als unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag. Durch die Vergabe von Subventionen bzw. Mitfinanzierungen sollen förderungswürdige Einzelpersönlichkeiten in ihrer Arbeit unterstützt sowie Projekte, Initiativen und kulturelle Institutionen unter optimaler Ausschöpfung vorhandener Mittel ermöglicht werden.
Gefördert werden über die bekannten Bereiche des kulturellen Schaffens hinaus auch spartenübergreifende Projekte bzw. solche, die in inhaltlichen Grenzbereichen angesiedelt sind.
Das Hauptaugenmerk des "Thematic Coordination Point on Art and Culture" (TCP) liegt auf zeitgenössischer Kunst und Kultur. Das Ziel ist die Vernetzung von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden, Kulturinstitutionen, Sponsoren sowie von Stakeholdern aus dem Kultursektor im Alpen-Adria-Raum.
Der TCP on Art and Culture der Alpen-Adria-Allianz ist Plattform und Serviceeinrichtung für die interregionale und transnationale Zusammenarbeit und unterstützt gemeinsame Projekte durch
Der neu entwickelte Landespreis für „Kulturelle Bildung" wird 2017 zum zweiten Mal ausgeschrieben.
Kulturelle Bildung erfolgt mit Kopf, Herz, Hand und allen Sinnen und schließt alle Generationen ein.
Kunst- und Kulturförderungen Steiermark
Basis für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark im Bereich Kunst und Kultur sind das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. sowie die Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark vom 10.12.2007. Steiermärkische Kulturförderungsgesetz 2005.
Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung können unter diesem Link Projekt- und Jahresförderungen beantragt werden.